Wie lange dauert die Insolvenzzeit eines Unternehmens?

In einer Zeit von maximal drei Monaten, der Schutzschirmzeit, arbeitet die Geschäftsführung einen eigenen Insolvenzplan aus, um das Unternehmen zu sanieren. Während dieser Zeit haben die Gläubiger keinen Anspruch auf das Vermögen des Unternehmens. So kann es weiterhin die Gehälter an seine Mitarbeiter zahlen.

Was markiert den Anfang eines Insolvenzverfahrens?

Den Anfang des sogenannten Insolvenzverfahrens markiert die Einreichung des Antrags auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht. Er muss schriftlich erfolgen und eine Insolvenzursache enthalten. Gründe sind neben der akuten Zahlungsunfähigkeit auch die drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung des Unternehmens.

Wer setzt einen Insolvenzverwalter ein?

Das Insolvenzgericht setzt einen Insolvenzverwalter ein. Dieser verwertet das Vermögen des Schuldners und verteilt die Erlöse an die Gläubiger. Mit der Eröffnung des Verfahrens beginnt auch die Wohlverhaltensphase. Was passiert dann bei der Privatinsolvenz?

LESEN:   Wie schliesse ich eine Reiserucktrittsversicherung ab?

Welche Vertragstypen unterscheidet die Insolvenzordnung?

Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen unterschiedlichen Vertragstypen. Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters und das Recht der Kündigung sollen sachgerechte Lösungen in der Insolvenz ermöglichen.

Was ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren?

Um das Unternehmensvermögen zu sichern, kann das Gericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren anordnen. Die Art des Insolvenzverfahrens (Eigenverwaltung oder Schutzschirm) bestimmt Rechte und Pflichten des Unternehmens und des Insolvenzverwalters. Liquidation statt Insolvenz: Ein Unternehmen kann sich auch selbst auflösen.

Wie geht es bei der Insolvenzverwalterin?

In einem vom Gericht festgelegten Schlusstermin gibt der Insolvenzverwalter oder die -verwalterin Rechenschaft über den Verfahrensverlauf ab. Anschließend muss das Gericht die Verwendung des verbliebenen Unternehmensvermögens bewilligen. Dabei stehen die Kosten des Verfahrens an erster Stelle.