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Wie lange dauert die Rückzahlung eines studentenkredits?
Mit Ablauf der Karenzzeit beginnt die Rückzahlung des aufgenommenen Studentenkredits in monatlichen Raten. Die Höhe der Rate kann bis zu einem gewissen Grad selbst gewählt werden, denn die Laufzeit passt sich entsprechend an, sie darf jedoch nicht mehr als 25 Jahre betragen.
Welche Kredite können Studenten aufnehmen?
Neben dem Ratenkredit oder Konsumkredit für Studenten und dem klassischen Studienkredit, wie er beispielsweise von der KfW Bank oder auch als DKB Studienkredit angeboten wird, gibt es noch einige andere Kredite, die Studenten aufnehmen können. Dazu gehören beispielsweise
Welche Kreditanstalten bieten Kredite für Studenten?
Abhilfe schaffen kann hier ein spezieller Kredit für Studenten, der von unterschiedlichen Banken und Kreditinstituten angeboten wird. Ein bekanntes Beispiel ist der KfW Studienkredit, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der weltweit größten Förderbank, angeboten wird.
Was sind die Unterschiede zwischen Studentenkredit und Studentenkredit?
Die Unterschiede bestehen sowohl in den Voraussetzungen für die Gewährung des Studentenkredits als auch in der Art der Auszahlung und der Rückzahlung. Der von der KfW Bank angebotene Studienkredit beispielsweise wird nicht etwa in einem Betrag, sondern in einer monatlichen Höhe von bis zu 650 € ausgezahlt.
Was ist eine monatliche Auszahlung für einen Kredit?
Diese monatliche Auszahlung soll es dem Studenten ermöglichen, seine Lebenshaltungskosten während des Studiums zu begleichen. Die Zinsen für den Kredit werden in der Regel direkt von der monatlichen Auszahlung abgezogen. Da die Kreditsumme mit jeder Auszahlung ansteigt, werden im Laufe der Zeit auch die Zinszahlungen immer höher.
Was sind die drei möglichen Insolvenzgründe?
Laut der Insolvenzverordnung (InsO) gibt es drei mögliche Insolvenzgründe: die Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§18 InsO) oder die Überschuldung (§19 InsO).
Hat der Schuldner einen Insolvenzantrag?
Der Schuldner hat das Recht, jedoch keine Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Im Gegenzug ist Gläubigern ein solcher Antrag nicht erlaubt. Mit der Vorverlegung will der Gesetzgeber erreichen, dass Unternehmen während des Insolvenzverfahrens saniert werden können.