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Wie lange dauert die Trennung von Ehepartnern?
Ihr Trennungsjahr, das vom Gericht für den Scheidungsantrag vorausgesetzt wird, dauert damit bis zum 31. März 2018. Ab dem 1. Januar 2018 ist für sie eine neue Steuerklasse vorgesehen – drei Monate vor Ende ihres Trennungsjahres. Die Ehepartner im Beispiel 2 wollen sich ebenfalls scheiden lassen, trennen sich aber erst am 1. Oktober 2017.
Wie unterscheiden sie Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt?
Expertentipp: Unterscheiden Sie den Trennungsunterhalt vom nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung (Ehegattenunterhalt). Der Trennungsunterhalt deckt den Lebensbedarf für die Zeit Ihrer Trennung ab. Ihr Anspruch endet in dem Augenblick, in dem Ihre Scheidung rechtskräftig wird.
Wie begründen sie ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Um Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt zu begründen, sollten Sie auch den Zeitpunkt der Trennung nachweisen können. Sie können den Nachweis führen, indem Sie dem Partner die Tatsache Ihrer Trennung schriftlich mitteilen.
Kann eine Trennung bejaht werden?
Denn eine Trennung im familienrechtlichen Sinn kann streng genommen nicht bejaht werden, wenn Sie nach außen so tun, als ob Sie mit Ihrem Partner noch zusammen sind. Kontakte, die Sie in gemeinsamer Verantwortung für Ihre Kinder wahrnehmen, schließen eine Trennung nicht aus.
Was ist die Veranlagung des Ehepartners?
Veranlagung/Tod des Ehepartners. Ein verwitweter Ehepartner kann im Todesjahr des Partners und in dem darauf folgenden Kalenderjahr die Veranlagung nach dem Splittingtarif wählen. Hierfür wird vorausgesetzt, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorlagen.
Wie können die Ehepartner ihren Steuerklassenwechsel beantragen?
Die Ehepartner können aber auch bereits im Kalenderjahr ihrer Trennung einen Wechsel ihrer Steuerklasse von III/V bzw. IV/IV in die Steuerklassen I oder beantragen. Dazu müssen sie die Erklärung zum dauernden Getrenntleben einreichen. Der Steuerklassenwechsel muss im Folgejahr des Kalenderjahres der Trennung bis zum 30.
Warum lohnt sich die Zusammenveranlagung bei Ehegatten?
Die Zusammenveranlagung lohnt sich, wenn nur ein Ehegatte Einkünfte hat oder wenn die Einkünfte der Ehegatten unterschiedlich hoch sind. Das liegt daran, dass nach dem Steuertarif die Steuerbelastung mit steigendem Einkommen überproportional ansteigt und bei Zusammenveranlagung jedem Ehegatten die Hälfte…