Wie lange dauert ein Ehefähigkeitszeugnis aus Italien?

Gemäß Art. 2, Absatz 2 des (italienischen) Gesetzes Nr. 241/1990 hat das Generalkonsulat bei Vorlage eines vollständigen Antrags 30 Werktage Zeit, das Ehefähigkeitszeugnis auszustellen.

Wie beantragt man ein Ehefähigkeitszeugnis?

Um ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Zuständiges Standesamt in Deutschland kontaktieren.
  2. Unterlagen in der vorgeschriebenen Form zusammentragen.
  3. Antrag und Form.
  4. Antrag und Unterlagen per Post an das zuständige Standesamt nach Deutschland schicken.

Wie kann eine Ehe im Ausland beurkundet werden?

Eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, kann auf Antrag nach § 34 Personenstandsgesetz (PStG) im Eheregister eines deutschen Standesamtes beurkundet werden. (Seit Änderung des PStG, in Kraft getreten am 01.01.2009, wird das bisherige Familienbuch in Deutschland durch das sogenannte Eheregister ersetzt.)

Wie kann ich eine Eheschließung im Ausland eintragen?

Eheschließung im Ausland – Beratung und Nachbeurkundung einer Eheschließung. Sie haben im Ausland geheiratet oder haben vor einer ermächtigten Person in Deutschland (zum Beispiel im Konsulat) die Ehe geschlossen. Dann können Sie die Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.

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Wie kann eine Eheschließung in Italien vorgenommen werden?

Eheschließung in Italien zwischen zwei deutschen Staatsangehörigen oder zwischen einem deutschen und einem italienischen bzw. ausländischen Staatsangehörigen Nach italienischem Recht kann die Eheschließung entweder im Standesamt oder in der Kirche (Konkordatsehe) vorgenommen werden. Eine derart geschlossene Ehe ist in Deutschland wirksam.

Ist ein deutscher Ehegatte in Italien zuständig?

Besteht weder ein Wohnsitz noch ein ständiger Aufenthalt eines Ehegatten in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Bei Deutschen mit Wohnsitz in Italien kann der Antrag auf Beurkundung bei den Auslandsvertretungen aufgenommen werden. Der deutsche Ehegatte muss dafür persönlich vorsprechen und folgende Dokumente vorlegen: