Wie lange dauert eine Anhörung vor dem Familiengericht?

Zunächst wird der begehrte Antrag an das zuständige Amtsgericht per Post geschickt. Dort wird das entsprechende Verfahren eröffnet, ein Aktenzeichen vergeben und alle übrigen Beteiligten werden informiert und in der Regel um Stellungnahme innerhalb einer gewissen Frist, meist vierzehn Tage, gebeten.

Wie schnell geht ein Eilantrag bei Gericht bearbeitet?

Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden als so genannte Eilverfahren vor Gericht beschleunigt behandelt. Dennoch ist mit einer gewissen Bearbeitungszeit zu rechnen, die je nach Einzelfall mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen kann.

Wie stellt man Eilantrag vor Gericht?

Um eine einstweilige Verfügung zu beantragen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht einreichen. Örtlich zuständig für den Erlass der einstweiligen Verfügung ist das Gericht der Hauptsache (§ 937ZPO), also desjenigen Gerichtes, welches auch für die Hauptsache zuständig wäre.

Was ist die gesetzliche Grundlage für die Anhörung von Kindern vom Familiengericht?

Die gesetzliche Grundlage für die Anhörung von Kindern vom Familiengericht bildet § 159 FamFG. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen dürfen die Eltern es ablehnen, dass ihr Kind im Sorgerechts- oder Umgangsstreit vor dem Familiengericht aussagt.

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Ist die Anhörung vor Gericht möglich?

Bei der Anhörung des Kindes vor Gericht sind die Eltern nicht dabei, der Verfahrensbeistand ist jedoch anwesend. Damit die Kinder im Gerichtsgebäude möglich ungehemmt auftreten, sollten sie nach Möglichkeit schon vor der Anhörung die Räumlichkeiten ansehen dürfen.

Welche Personen werden vor dem Familiengericht angehört?

Zeugen/Dritte werden vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht angehört. Ausnahmen bilden hierbei ausschließlich fachbeteiligte Personen wie z.B. Sachverständige, die ein Gutachten erstellt haben. Ein Berechtigter verfasst also einen Schriftsatz oder lässt ihn verfassen und sendet ihn an das zuständige Amtsgericht.

Was ist ein Verfahrensbeistand vor dem Familiengericht?

In den Verfahren vor dem Familiengericht, bei denen ein Kind vom Gericht angehört wird, wird in der Regel ein Verfahrensbeistand eingeschaltet. Ein Verfahrensbeistand wird umgangssprachlich als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet und wird vom Gericht bestellt, um die Interessen des Kindes zu vertreten.