Wie lange Garantie auf sanitärarbeiten?

Haben die Parteien § 13 Abs. 4 VOB/B wirksam vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen bei Bauwerken vier Jahre, für andere Leistungen, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, ggf. nur zwei Jahre.

Wie lange Garantie auf Fussbodenheizung?

Garantie bei Heizungsanlagen Neben der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren bieten die meisten großen Heizungshersteller ihren Kunden häufig eine Garantie von fünf Jahren auf ihre Produkte.

Wie lange ist die Garantie auf handwerkerleistungen?

Wurde das VOB/B wirksam vereinbart, gelten bei Bauwerken oder Arbeiten, die in die Bausubstanz eingreifen, grundsätzlich vier Jahre Gewährleistungspflicht. Für alle weiteren Werkleistungen sind zwei Jahre vorgegeben.

Ist die Garantie gesetzlich vorgeschrieben?

Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie regelt die Pflicht zur Nachbesserung bei mangelhaften Leistungen oder Sachschäden, die nach der Abnahme auftreten.

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Ist die Gewährleistung identisch mit der Garantie?

Gut zu wissen: Die Gewährleistung ist nicht identisch mit der Garantie. Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung eines Unternehmens, wohingegen die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ist eine Garantie eine Freiwillige Gewährleistung?

Während die Ansprüche aus der Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben sind, ist eine Garantie eine freiwillige Zusicherung über einen variablen Zeitraum. Meistens ist die Garantie beschränkt auf Einzelaspekte z.B. eine 10-Jahres-Garantie gegen Durchrostung beim Kauf eines Neuwagens.

Wie geht es mit der Gewährleistung von Handwerkern vor?

Gewähr­leis­tung von Hand­wer­kern: So gehen Sie vor. Bei mangelhafter Arbeit muss der Handwerker seiner Gewährleistungspflicht nachkommen und gemäß § 634 und § 635 BGB Nacherfüllung leisten. Ist die Gewährleistungsfrist noch nicht verstrichen, setzen Sie eine Mängelrüge auf und fordern den Handwerker schriftlich dazu auf, das Problem zu beheben.