Wie lange ist die Annahmefrist?

Fristbemessung 2–3 Wochen. Als Richtlinie gilt insoweit, „dass die Annahmefrist des § 147 Abs. 2 BGB bei Mietverträgen – selbst solchen über Gewerberaum mit hohen Mieten und Unternehmen mit komplexer Struktur als Annehmenden – in der Regel 2 bis 3 Wochen nicht übersteigt“.

Was bedeutet Annahmefrist?

a) Die Annahmefrist regelt den Zeitraum, innerhalb welchem ein Angebot angenommen werden kann und ein Vertragsschluss möglich ist. Ein Vertrag erfordert übereinstimmende Willenserklärungen. Das sind das Angebot (Antrag) und die Annahme (siehe Vertragsschluss).

Wann ist eine Annahme verspätet?

Eine verspätete Annahme liegt vor, wenn der Annehmende die Annahmeerklärung verspätet abgibt. Bei der verspätet zugegangenen Annahme hat der Annehmende die Erklärung zwar rechtzeitig abgegeben, sie ist lediglich verspätet dem Antragenden zugegangen (vgl. § 149 BGB@).

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Wann ist die Annahmefrist für Überweisungen?

Dabei gilt eine Annahmefrist, die zumeist zwischen 14 und 18 Uhr ist. Wenn Sie vor Ablauf der Annahmefrist Ihre Überweisung im Online-Banking auf den Weg bringen, wird ihre Überweisung noch am gleichen Tag bearbeitet und das Geld ist spätestens am nächsten Werktag beim Empfänger.

Warum sieht das Gesetz Fristen vor innerhalb welcher ein Angebot angenommen werden muss?

Die Annahme muss innerhalb der Zeit erklärt werden, in der der Anbieter damit rechnen darf (§ 147 Abs. Anders ausgedrückt: Der Annehmende muss die Annahme so schnell wie möglich = unverzüglich erklären. Bei einem Angebot, das einem Abwesenden geschickt wird, beginnt die Frist mit dem Zugang beim Angebotsempfänger.

Welche rechtliche Wirkung hat eine verspätete Annahme?

(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag. (2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.

Welche rechtliche Wirkung hat eine abgeänderte Annahme?

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Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt zwar als Ablehnung, allerdings verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB@). Dadurch kann es doch noch zum Vertrag kommen, wenn der andere Teil den Antrag annimmt.