Wie lange ist die Garantie bei einer Autoreparatur?

Für Pfusch am Fahrzeug gilt seit 1. Januar eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. „Diese Frist kann die Werkstatt in ihren Reparaturbedingungen auf ein Jahr abkürzen, aber in keinem Fall weniger“, erklärt Rocke.

Wie lange hat man auf werkstattarbeiten Garantie?

Gelingt diese Autoreparatur nicht, tritt innerhalb von zwei Jahren die Gewährleistung in Kraft: Dann muss die Werkstatt dafür sorgen, dass die vereinbarten Pflichten durch eine Nachbesserung erfüllt werden. Von dieser Pflicht sind natürlich Mängel ausgenommen, die durch natürlichen Verschleiß entstehen.

Wie lange haftet eine Autowerkstatt?

Paragraf 634 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sieht bei Mängelansprüchen eine grundsätzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren vor. „Diese gilt auch, wenn der Kunde in diesem Zeitraum den Mangel nicht erkennt“, sagt der Verbandsjurist.

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Welche Garantie gibt es bei einer Autoreparatur?

Grundsätzlich gibt es bei einer Autoreparatur keine Garantie, sondern nur eine sogenannte Gewährleistung. Die Garantie gilt nur für die verbauten Ersatzteile und wird von Produzenten der Ersatzteile übernommen. Bei der Gewährleistung muss die Werkstatt den Mangel kostenfrei beheben, wenn die Werkstatt diesen Mangel verursacht hat.

Ist das Auto nach der Reparatur nicht wie vorgesehen?

Wenn das Auto nach der Reparatur durch die Werkstatt nicht wie vorgesehen funktioniert, können Verbraucher auf die Gewährleistung bestehen. Vielen ist dies jedoch nicht bewusst – viele Autobesitzer wechseln dann lieber die Werkstatt, anstatt bei den Mechanikern auf ihr Recht zu bestehen.

Warum lohnt sich eine Autoreparatur nicht mehr?

Es ist schwer zu definieren, ab wann sich eine Autoreparatur nicht mehr lohnt. In der Regel geht man davon aus, dass eine Reparatur sich nicht mehr lohnt, wenn die Kosten für die Reparatur den Restwert des Fahrzeuges übersteigen würden. Wer auf das Fahrzeug angewiesen ist nimmt eine solche Reparatur dennoch in Kauf.

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Wie lange dauert die Gewährleistung einer Autoreparatur in Österreich?

Bei der Gewährleistung einer Autoreparatur muss in Österreich die Frist von 2 Jahren eingehalten werden. Tritt nach dem Kauf eines Neuwagens ein Defekt am Auto auf, kann der Kunde diesen im Rahmen der Gewährleistungsfrist vom Vertragspartner beheben lassen. Auf das ausgetauschte oder repartierte Teil beginnt die Frist erneut für 2 Jahre zu laufen.