Wie lange ist die Rente mit 64 Jahren abschlagsfrei?

Bei der vorgezogenen, abschlagsfreien Rente beträgt es lediglich 65 Jahre. Daraus folgt auch: Wer im Jahre 1958 geboren ist und 45 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann, hat die Möglichkeit, mit genau 64 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Die Rente mit 64 für alle anderen: Möglich, aber teuer

Wann liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren in Anspruch?

Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich vom 63. auf das 65.

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Was ist die Altersgrenze für Versicherte ab Jahrgang 1964?

Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Wie lange ist die Rente mit 57 Jahren möglich?

Mit 57 Jahren in Rente zu gehen, sieht das Rentensystem eigentlich nicht vor – je nach Geburtsjahrgang wäre das acht oder zehn Jahre vor der Zeit. Da auch die Frührente maximal vier Jahre früher möglich ist, müssten Sie also die Jahre bis zum offiziellen Renteneintrittsalter finanziell selbst überbrücken.

Was müssen sie für die vorzeitige Rente beziehen?

Sie müssen dafür lediglich die Voraussetzung erfüllen, insgesamt 35 Jahren in die Rentenkasse eingezahlt zu haben. Für den vorzeitigen Rentenbeginn müssen Arbeitnehmer, die mit 64 Jahren ihr Rentnerdasein beginnen möchten, einen Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent für jeden Monat hinnehmen, den sie früher Rente beziehen.

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Wie lange darf man in Rente gehen?

So dürfen zum Beispiel Angehörige des Jahrgangs 1960 in einem Lebensalter von 66 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen. Alle Männer und Frauen, die im Jahre 1964 geboren oder später geboren wurden, erreichen jedoch erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres das Regeleintrittsalter in die gesetzliche Rente. Ausnahme: Die Rente mit 63