Wie lange ist Garantie auf Autoteile?

Wer neue Autoersatzteile kauft, hat in Deutschland immer eine gesetzliche Gewährleistung über zwei Jahre. Sie können demnach immer innerhalb der ersten zwei Jahre den Verkäufer oder Hersteller aufsuchen und Nachbesserung verlangen.

Wie lange gibt es Garantie auf Autoreparaturen?

Für Pfusch am Fahrzeug gilt seit 1. Januar eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. „Diese Frist kann die Werkstatt in ihren Reparaturbedingungen auf ein Jahr abkürzen, aber in keinem Fall weniger“, erklärt Rocke.

Wie lange müssen Verschleißteile halten?

Gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt auch bei Verschleißteilen. Gesetzlich ist zunächst einmal Folgendes festgehalten: Der Verkäufer haftet grundsätzlich 2 Jahre (ab Lieferung) für offensichtliche und versteckte Mängel der Sache.

Ist die Garantie auf Ersatzteile freiwillig?

Gibt der Hersteller eine Garantie auf Ersatzteile, ist dies also grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Herstellers. Da freiwillig, kann er die Garantie auch beliebig gestalten und sie beispielsweise auf ein Jahr beschränken. Nicht gänzlich frei ist die Werkstatt hinsichtlich der gesetzlichen Sachmängelhaftung.

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Wie lange dauert die Gewährleistung für neue Autoersatzteile?

Wer neue Autoersatzteile kauft, hat in Deutschland immer eine gesetzliche Gewährleistung über zwei Jahre. Sie können demnach immer innerhalb der ersten zwei Jahre den Verkäufer oder Hersteller aufsuchen und Nachbesserung verlangen. Oftmals gibt es darüber hinaus von dem Hersteller oder Verkäufer noch eine Garantie.

Wie können sie die Garantieansprüche gelten?

Wissenswertes über die Garantie auf Autoersatzteile 1 Prüfen Sie zuerst, ob Sie noch einen Kaufbeleg haben. 2 Finden sie nun heraus, ob der Hersteller oder Verkäufer Ihnen eine Garantie gegeben hat. 3 Nun wenden Sie sich an den Verkäufer oder Hersteller der Autoersatzteile und machen Ihre Garantieansprüche gelten.

Wie unterscheidet man Gewährleistung und Garantie?

Darüber hinaus muss zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden werden. Dabei wird in der gesetzlichen Gewährleistung festgelegt, dass der verkaufte Gegenstand frei von jeglichen Rechts- oder Sachmängeln ist.