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Wie lange kann die Polizei dich festhalten?
– Die Höchstdauer beträgt 48 Stunden (“bis spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, …”). Sie gilt für Freiheitsentziehungen, die von der Polizei eingeleitet wurden und für solche, denen eine richterliche Entscheidung zugrunde liegt. In Ausnahmefällen darf die Dauer bis zu 4 Tagen betragen.
Wann darf mich die Polizei durchsuchen?
Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat. Die Polizisten dürfen also nicht einfach eine Person und deren Tasche durchsuchen, weil sie neugierig sind.
Was bedeutet Gewahrsam in der Polizei?
Sobald aber zum Beispiel die Lage eskaliert, rufen die Beamten die Polizei. Nur wenige Ordnungsämter haben die räumlichen Kapazitäten und entsprechend geschultes Personal, um Menschen in Gewahrsam zu nehmen. In der Praxis bedeutet Gewahrsam also meist Polizeigewahrsam.
Welche Rechte haben Verdächtige bei der Polizei?
Mit Blick auf die Rechte sind drei Aspekte besonders wichtig: 1) Das Recht zu schweigen. Verdächtige haben das Recht, bei der Polizei die Aussage zu verweigern. „Nichts zu sagen wird in Deutschland weder positiv noch negativ bewertet. Im Gewahrsam ist Schweigen aber meistens Gold“, erklärt Rechtsanwältin Landgraf.
Warum sollte die Polizei nicht mit der Durchsuchung warten?
Die Polizei muss aber nicht mit der Durchsuchung warten. Generell ist es sinnvoll, den Anwalt mit der Einsatzleitung vor Ort zu verbinden, damit er mit der Situation vertraut gemacht werden kann. Während der Durchsuchung sollten sich Betroffene eher kooperativ zeigen, ohne jedoch über die vorgeworfene Tat zu plaudern.
Was regelt die Polizei bei Gefahr im Verzug?
Dieser Absatz regelt die vorläufige Festnahme durch die Polizei bei Gefahr im Verzug. Die Befugnis greift aber nur dann, wenn ein Haftgrund gegeben ist, den es zu begründen und mit überzeugenden Fakten zu hinterlegen ist.