Wie lange kann ein Beamter abgeordnet werden?

Ohne Zustimmung ist die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn hingegen zulässig, wenn die Tätigkeit einem Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer anderen Laufbahn entspricht und nicht länger als fünf Jahre dauert.

Wann wird man abgeordnet?

Durch die Abordnung wird der Arbeitnehmer verpflichtet, vorübergehend bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers zu arbeiten. Der Tarifvertrag regelt weder einen Höchst- noch einen Mindestzeitraum für die Abordnung.

Ist eine Abordnung rechtlich möglich?

Grundsätzlich ist eine Abordnung rechtlich auch gegen den Willen der Lehrkraft möglich. Aber: Sollte die Abordnung zunächst für ein Jahr geplant sein, so ist der Schulbezirkspersonalrat in der Mitbestimmung. Dieser wird die Gründe für die Nichtzustimmung prüfen und ggf. ebenfalls die Zustimmung zur Abordnung verweigern.

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Was ist eine vorübergehende Abordnung?

Eine Abordnung ist vorübergehend. Die Behörde, die einen Beamten (vorübergehend) abordnet wird als „ Stammbehörde “ bezeichnet. Für die den Beamten für eine vorübergehende Zeit aufnehmende Behörde hat sich die Bezeichnung „ Abordnungsbehörde “ bewährt.

Was bietet die Unterscheidung zwischen Abordnung und Versetzung?

Einen Anhaltspunkt für die Unterscheidung zwischen Abordnung und Versetzung bietet in Zweifelsfällen das Haushaltsrecht: Verbleibt der Beamte auf seiner bisherigen Planstelle, so ist von einer Abordnung auszugehen, nicht aber von einer auf Dauer angelegten Versetzung.

Ist die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn zulässig?

Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn ist ohne Zustimmung zulässig, wenn die Tätigkeit einem Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer anderen Laufbahn entspricht und nicht länger als fünf Jahre dauert (§ 27 Abs. 3 Satz 2 BBG).

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Kann eine Abordnung verlängert werden?

Im Unterschied zur Versetzung liegt eine Abordnung grundsätzlich ohne weitere Voraussetzungen im Ermessen des Dienstherrn. 2 BBG ergibt, kann eine Abordnung aber länger als fünf Jahre dauern. Auch kann sie mit dem Ziel der Versetzung ausgesprochen werden und in einem begrenzten zeitlichen Rahmen verlängert werden.

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Ist die Abordnung zeitlich befristet?

Während § 4 Abs. 1 TVöD bei der Versetzung von einer auf Dauer angelegten Maßnahme ausgeht, ist die Abordnung zeitlich befristet, wobei der Arbeitnehmer anzuhören ist, wenn er länger als 3 Monate abgeordnet werden soll. Für die Dauer der Abordnung gibt es weder einen Mindest-, noch einen Höchstzeitraum.

Was ist die Abordnung des Arbeitnehmers?

Durch die Abordnung wird der Arbeitnehmer verpflichtet, vorübergehend bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers zu arbeiten. Der Tarifvertrag regelt weder einen Höchst- noch einen Mindestzeitraum für die Abordnung. Außerdem muss die Dauer nicht von Beginn der Maßnahme an feststehen.

Ist die Dauer der Abordnung absehbar?

Für die Dauer der Abordnung gibt es weder einen Mindest-, noch einen Höchstzeitraum. Es kommt vielmehr auf die Gesamtumstände an. Entscheidend ist, ob zum Zeitpunkt der Ausübung der Maßnahme ein zeitliches Ende absehbar ist, auch wenn ein konkreter Endzeitpunkt noch nicht feststeht.

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