Wie lange muss der Arbeitgeber Arbeitszeitnachweise aufbewahren?

Jeder Arbeitgeber ist hiernach u. a. verpflichtet, die die übliche vertragliche Arbeitszeit übersteigende Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer aufzuzeichnen und die entsprechenden Nachweise über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren aufzubewahren.

Wie lange muss ich Zeitnachweise aufbewahren?

Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren“. Die Pflicht des Vorhaltens versteht sich für jeden dokumentierten Arbeitstag, und die Aufbewahrungsfrist beginnt, sobald die betreffende Zeitspanne erfasst wurde. In welcher Form Sie Zeitnachweise aufbewahren – als Papier oder elektronisch – ist unerheblich.

Wer muss alles arbeitszeitaufzeichnungen führen?

Führung durch Arbeitnehmer Soll die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer die Arbeitszeitaufzeichnungen selbst führen, bleibt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen und für die Aufzeichnungen verantwortlich.

Was ist die Aufbewahrung der Arbeitszeitnachweise?

Arbeitszeitaufzeichnungen: Aufbewahrungspflicht der Arbeitszeitnachweise Die Stundenzettel müssen Sie nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich zwei Jahre aufbewahren . Ich empfehle Ihnen aber eine längere Aufbewahrungspflicht.

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Wie sollten sie die Stundenzettel aufbewahren?

Informieren Sie sich als Arbeitgeber am besten vorab genau, welche Daten Sie aufbewahren müssen und dürfen – dann sind Sie jedenfalls auf der sicheren Seite. Wir empfehlen die digitale Aufbewahrung der Stundenzettel. Mehr als 2000 Firmen nutzen die Vorteile dieser Variante bereits und vertrauen auf den digitalen Stundenzettel von timr.

Was ergibt sich aus dem Arbeitszeitnachweis?

Im Rahmen der Leiharbeit ergibt sich die entsprechende Aufzeichnungspflicht aus § 17c Abs. 1 in Verbindung mit § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Ein Arbeitszeitnachweis ist im Prinzip ein Überstundenverzeichnis, welches die Mehrarbeit als auch die Überstunden der einzelnen betroffenen Arbeitnehmer im Detail erfasst.

Wie lange ist die Arbeitszeit im ArbZG zu bewahren?

2 ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Jeder Arbeitgeber, der Minijobber und kurzfristig Beschäftigte (= geringfügig Beschäftigte i.