Wie lange muss ein Kaufvertrag aufbewahrt werden?

Es wird jedoch dazu geraten beim Hausverkauf wichtige Unterlagen aufzubewahren, um mögliche rechtliche Konflikte beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu vereinfachen. Grundsätzlich gilt, dass die meisten Unterlagen zwischen zwei und 30 Jahren lang aufgehoben werden sollten.

Wann kann eine Bilanz vernichtet werden?

Ab dem 31.12.2019 können Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und sämtliche Buchungsbelege aus dem Jahr 2009 vernichtet werden, sofern in diesen Dokumenten der letzte Eintrag in diesem Jahr erfolgt ist.

Wie lange muss ein Auto Kaufvertrag aufbewahrt werden?

AW: Wie lange muss ein Autohändler einen Verkauf/Kaufvertrag aufbewahren? Wenn der Vertrag nicht von der Rechnungsstellung unabhängig ist, müsste er 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Pflicht gilt gegenüber dem Finanzamt. Gegenüber dem Käufer gibt es die Verpflichtung nicht.

Wie lange sollten versicherungsdokumente aufbewahrt werden?

Versicherungsdokumente und -unterlagen: Sämtliche Unterlagen (Verträge, Änderungen, Statusberichte, Schriftwechsel) sollten Sie so lange aufbewahren, wie die jeweilige Versicherung läuft. Kaufverträge, Kassenbons, Quittungen: Diese sollten mindestens für die Zeit der Gewährleistung/Garantie aufbewahrt werden, in den meisten Fällen also zwei Jahre.

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Wie lange müssen sie ihre Geschäftsunterlagen aufbewahren?

Ihre Geschäftsunterlagen müssen Sie im Regelfall sechs bis zehn Jahre aufbewahren. Diese Übersicht sagt, welche Aufbewahrungsfrist wofür gilt – und was entsorgt werden kann. von akademie.de Redaktion / 18.01.2017.

Was sind die Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen?

Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen Pauschal ausgedrückt ist jeder Gewerbetreibende dazu verpflichtet, geschäftliche Unterlagen für einen bestimmten Zeitraum aufzuheben. Unterschieden wird dabei in Fristen von sechs und 10 Jahren.

Wie lange sollten Rechnungen aufbewahren werden?

Rechnungen: Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren; entsprechend lange sollten Sie sie aufbewahren. Eine Ausnahme stellen Handwerkerrechnungen dar; diese sollten Sie – analog zur Gewährleistungspflicht der Handwerker – mindestens fünf Jahre aufbewahren.

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