Wie lange muss ich als selbstständige Unterlagen aufbewahren?

Im Prinzip müssen Sie alles 10 Jahre aufbewahren, das ist die Faustregel. Ausnahme: Nach 6 Jahren dürfen Sie folgende Unterlagen vernichten: Handelsbriefe und Geschäftsbriefe sowie Unterlagen die unter 5. „Sonstiges“ fallen. Fazit: Bewahren Sie Ihre Unterlagen 10 Jahre auf, sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Wie lange muss mein Anwalt meine Unterlagen aufbewahren?

sechs Jahre
Ein Rechtsanwalt muss für jeden Fall eine Handakte führen und diese sechs Jahre lang aufbewahren. Wie lange ihn die zivilrechtliche Pflicht zur Herausgabe trifft, ist laut BGH davon jedoch unabhängig, wie Tim Günther erläutert.

Wie lange gilt die Aufbewahrungsfrist für steuerliche Unterlagen?

Doch achten Sie dabei unbedingt auf eine Spitzfindigkeit bei den Aufbewahrungsfristen! Für steuerlich relevante Unterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 6 Jahren. Die Übersicht unten zeigt Ihnen, welche Frist für welche Unterlagen gilt. Die 10- bzw. 6-jährige Frist beginnt am Ende des betreffenden Jahres zu laufen.

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Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen?

Wann die Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen offiziell beginnt. Das heißt auf den ersten Blick, dass Sie jetzt im Januar 2011 Unterlagen aus dem Jahr 2000 (und älter) bei 10-jähriger Aufbewahrungsfrist und Unterlagen aus dem Geschäftsjahr 2004 (und älter) bei 6-jähriger Aufbewahrungsfrist entsorgen können.

Was sind die steuerlichen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen?

Die steuerlichen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen jedes Steuerpflichtigen sind in § 147 AO aufgelistet. Grundsätzlich sind sämtliche Bücher und Aufzeichnungen aufzubewahren, soweit diese für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Wie lange sollten die Unterlagen aufbewahrt werden?

Aufbewahrungsfristen: Buchhaltung sollte im Zweifel die Dokumente länger aufbewahren. Für die Frage, wie lange Unterlagen aufzubewahren sind, dient folgende Orientierung: Dienten die Unterlagen als Buchungsgrundlage, gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist, ansonsten die von 6 Jahren. Im Zweifel sollten die Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden.