Wie lange muss ich Arbeitszeitnachweise aufheben?

Diese beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Diese Frist von 2 Jahren beginnt mit dem für die Aufzeichnung der Arbeitszeiten maßgeblichen Zeitpunkt. Das AEntG regelt hierbei ausdrücklich, welche Arbeitgeber diese Verpflichtung trifft. Hiermit korrespondiert die Regelung des § 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).

Wer ist verpflichtet Stundenzettel zu führen?

Laut Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer aufzuzeichnen. In der Praxis überlässt er dies den Mitarbeitern meist selbst, indem er ihnen Stundenzettel zur Verfügung stellt, die auszufüllen und abzugeben sind.

Wie lange müssen Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten aufbewahrt werden müssen?

Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten ein Jahr aufbewahrt werden. Diese Frist ergibt sich aus der Verjährung der Verwaltungsstraftatbestände nach § 28 Abs 2 Z 7 AZG iVm § 31 Abs 2 VStG. Darüber hinaus ist jedoch zu beachten, dass die Arbeitszeitaufzeichnungen aus abgabenrechtlicher Sicht wesentlich länger aufbewahrt werden müssen:

LESEN:   Was bedeutet eine Forderung an ein Inkasso-Unternehmen zu verkaufen?

Was sind die Aufbewahrungspflichten von Arbeitszeitaufzeichnungen?

Aufbewahrungpflichten von Arbeitszeitaufzeichnungen Nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen müssen Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten ein Jahr aufbewahrt werden. Diese Frist ergibt sich aus der Verjährung der Verwaltungsstraftatbestände nach § 28 Abs 2 Z 7 AZG iVm § 31 Abs 2 VStG.

Wie lange sind Arbeitsaufzeichnungen aufzubewahren?

Arbeitsaufzeichnungen sind daher jedenfalls sieben Jahre aufzubewahren. Werden diese Fristen nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber mit Geldstrafen und Nachzahlungen in Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitnehmer oder in Abgabenprüfungen rechnen.

Wie lange dauert eine Aufzeichnung in der Schweiz?

In der Schweiz müssen Aufzeichnungen im Rahmen der Zeiterfassung über einen längeren Zeitraum archiviert werden. Hier gilt eine Frist von 5 Jahren für die Aufbewahrung. Neben den Vorgaben für die Unterlagen der Arbeitszeiterfassung gibt es natürlich auch Aufbewahrungsfristen für andere geschäftliche Unterlagen.