Wie lange muss ich meine Steuererklärung einreichen?
Jene Personen müssen ihre Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31.Mai des auf den Entstehungszeitraum der Steuer folgenden Jahres einreichen. Lassen sie sich dabei helfen, verlängert sich diese Frist bis zum 30. September. Die meisten Bundesbürger geben jedoch brav Jahr für Jahr ihre Steuererklärung ab.
Wann verlängert sich die Frist für die Steuererklärung?
Lassen sie sich dabei helfen, verlängert sich diese Frist bis zum 30. September. Die meisten Bundesbürger geben jedoch brav Jahr für Jahr ihre Steuererklärung ab. Das unter anderem deshalb, weil sich vielfach der Irrglaube festgesetzt hat, dass, wer einmal eine Steuererklärung gemacht hat, dies immer wieder tun muss.
Kann ich freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Natürlich können Steuerzahler auch freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben. Viele scheuen sich allerdings davor, weil sie befürchten, dass ihnen eine Nachzahlung droht, der Aufwand viel zu groß ist oder sie denken, dass sie fortan jedes Jahr Auskunft über ihre Einnahmen und Ausgaben geben müssen.
Warum müssen sie keine Steuererklärung abgeben?
Dann müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Denn generell behält Ihr Arbeitgeber bereits Lohnsteuer ein und führt sie mit der monatlichen Gehaltsabrechnung ans Finanzamt ab. Eigentlich ist die Lohnsteuer eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber berücksichtigt beim monatlichen Lohnsteuerabzug
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, erfährt das spätestens vom Finanzamt. Im Allgemeinen sind das auch jene Bürger, die irgendeine finanzielle Leistung erhalten, die kein Arbeitslohn ist.
Kann das Finanzamt eine Steuererklärung von ihnen bekommen?
Will das Finanzamt eine Steuererklärung von Ihnen haben, müssen Sie reagieren. Hintergrund: Das Finanzamt meldet sich zum Beispiel immer dann, wenn es eine so genannte Kontrollmitteilung über Einkünfte erhalten hat, die sich steuerlich auswirken können – etwa durch Erbschaft, Schenkung oder Zinserträgen.