Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Gemäß § 14b Abs. 1 S. 5 Nr. 1 UstG müssen Privathaushalte Rechnungen und Belege über steuerpflichtige Leistungen zwei Jahre lang aufbewahren.

Welche Rechnungen können 2021 vernichtet werden?

Zu den Unterlagen, die Sie 2021 entsorgen können, gehören dann zum Beispiel:

  • Jahresabschlüsse.
  • Buchungsbelege wie Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Kassenzettel, Lieferscheine.
  • Kontoauszüge.
  • Jahresbilanzen.
  • Inventare.
  • Kassenberichte.
  • Kredit- und Steuerunterlagen.

Was sind die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen?

Anzuwenden sind daher die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen, die zu einer Aufbewahrung von mindestens zehn Jahren verpflichten. Der Lieferschein ist als solcher gekennzeichnet und liegt daher auch „nur“ als Lieferschein vor. In diesem Fall wird er als sogenannter Handelsbrief angesehen.

Wie lange müssen Buchungsbelege aufbewahrt werden müssen?

Während etwa Buchungsbelege und Jahresabschlüsse zehn Jahre aufbewahrt werden müssen, gilt dies für empfangene Handelsbriefe und Duplikate von versendeten Geschäftsbriefen nur für sechs Jahre.

Was gilt für Alte Rechnungen und Kontoauszüge?

Es empfiehlt sich, alte Rechnungen und Kontoauszüge regelmäßig auszusortieren. Doch Vorsicht: Es gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen! Und zwar sowohl für geschäftliche als auch für private Unterlagen. Deshalb sollten Sie genau prüfen, was wirklich in den Schredder kann.

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Wie lange müssen sie ihre Jahreseinkünfte aufbewahren?

Privatpersonen mit Jahreseinkünften von über 500.000 €. Diese müssen ihre Unterlagen über Einnahmen und Werbungskosten sechs Jahre lang auf­bewahren – entweder in Papierform oder digital. Grundsätzlich müssen Sie als Unternehmer fast alle geschäftlichen Unterlagen mindestens sechs Jahre lang aufbewahren.