Wie lange muss ich Steuerunterlagen aufbewahren?

vier Jahre
Wir, die VLH, empfehlen, die Steuerunterlagen nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufzuheben. Dann haben Sie alles griffbereit, wenn Sie Kosten nachweisen müssen.

Wie lange muss man Steuerbescheide als Privatperson aufbewahren?

Eine Frist zur Aufbewahrung des Steuerbescheides und der Steuerunterlagen gibt es für Privatpersonen nicht mehr. Das heißt: Sobald der Steuerbescheid rechtskräftig ist, kann er grundsätzlich entsorgt werden.

Wie lange muss ich als selbstständiger Steuerunterlagen aufbewahren?

Für Unternehmer gilt, dass die Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen zehn Jahre beträgt. Nicht davon betroffen sind unternehmensinterne Dokumente, Preislisten, Businesspläne oder Angebotsschreiben, bei denen es nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen ist.

Wie lange müssen Steuerunterlagen aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungspflichten von Steuerunterlagen sind mit bis zu sechs und zehn Jahren unterschiedlich befristet. Dabei müssen Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanz, Inventardokumente, Kontoauszüge und Rechnungen, sowie Bücher und Zollunterlagen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

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Kann man Dokumente im elektronischen Original aufbewahrt werden?

Dokumente, die in elektronischer Form erstellt und verschickt oder empfangen wurden, werden im elektronischen Original aufbewahrt, da der Druck auf Papier als Nachweis für den Geschäftsvorgang nicht ausreichend ist. Die elektronische Originaldatei hat gegenüber der Kopie auf Papier Vorrang und darf nicht gelöscht werden.

Ist die Aufbewahrung steuerlich wichtig?

Wenn Unterlagen eine steuerliche Bedeutung haben, müssen sie in einer geordneten Ablage aufbewahrt werden. Dabei ist es dem Steuerzahler überlassen, welche Struktur seine Ordnung aufweist. Die Art der Aufbewahrung muss jedoch sicherstellen, dass die geschäftlichen Unterlagen bereit stehen, wenn es zu einer Überprüfung durch das Finanzamt kommt.

Was ist eine Aufbewahrungspflicht für Steuerberater?

Steuerberater: Für Steuerberater besteht insbesondere bei allen Schriftstücken, die er von Mandanten erhalten hat und die er in Handakten sammelt, eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Wirtschaftsprüfer: Hier besteht eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Handakten und für alle Unterlagen,…