Wie lange muss man Belege behalten?

10 Jahre
Welche Aufbewahrungsfrist gilt für Bewirtungsbelege, Quittungen, Tankbelege? Quittungen und Belege wie Tankbelege, Rechnungen von Bewirtungen etc. fallen alle unter „Buchungsbelege“, müssen also 10 Jahre aufbewahrt werden.

Wie lange soll man Unterlagen aufbewahren?

Für die Frage, wie lange Unterlagen aufzubewahren sind, dient folgende Orientierung: Dienten die Unterlagen als Buchungsgrundlage, gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist, ansonsten die von 6 Jahren. Im Zweifel sollten die Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. So ist man immer auf der richtigen Seite.

Warum müssen Rechnungen so lange aufbewahrt werden?

Schon alleine dieses ist ein Grund, warum die Rechnungen eine so lange Aufbewahrungsfrist haben. Auch bei den Rechnungen, die der Unternehmer erhält, sind die gleichen Aufbewahrungsfristen zu finden. Sie haben für die steuerrechtlichen Gegebenheiten identisch hohe Auswirkungen und müssen daher ebenso 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

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Was sind die eigen erstellten Rechnungen?

Die eigen erstellten Rechnungen sind eigentlich mit das Wichtigste überhaupt in der Buchführung eines Unternehmens. Mit diesen Dokumenten wird nachgewiesen, welche Einnahmen gemacht worden sind. Schon alleine dieses ist ein Grund, warum die Rechnungen eine so lange Aufbewahrungsfrist haben.

Was sind die Aufbewahrungsfristen zu den Rechnungen verpflichtet?

Auch diejenigen, die als Kleinunternehmer oder als Selbstständiger agieren, sind vom Gesetz her dazu verpflichtet, dass sie die Aufbewahrungsfristen zu den Rechnungen genauestens einhalten. Laut Gesetz heißt es, dass jeder die Aufbewahrungsfristen einhalten muss, der zur Buchführung und auch zur Einnahme-Überschuss-Rechnung verpflichtet ist.

Wie funktioniert die Aufbewahrung von Rechnungen?

Bei der Aufbewahrung von Rechnungen, die nur in Papierform vorliegen und sich nicht digital sortieren lassen, haben sich Ablagesysteme und Karteien bewährt. Hierzu gibt es, je nach Einrichtung und vorhandenem Platz im Büro, verschiedene Systemansätze.