Wie lange muss man mit einem Ausländer verheiratet sein?

Wenn der Ausländer in Deutschland mindestens 3 Jahre (mit Aufenthaltserlaubnis) die Ehe gelebt hat, wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Ist die Trennung vor Ablauf von 3 Jahren erfolgt, ist kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden. Die Aufenthaltserlaubnis wird dann nicht verlängert.

Wann ist Familiennachzug möglich?

Ein Familiennachzug von ledigen Kindern und Jugendlichen zu einem Schutzberechtigten, der sich in Deutschland befindet, ist nur bis zum Erreichen ihrer Volljährigkeit möglich. Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt der fristwahrenden Anzeige bzw. der Visumsbeantragung.

Wie lange dauert die Eheaufhebung der Ehe?

Für die ersten beiden Konstellationen ist für die Aufhebung der Ehe eine Frist von einem Jahr angesetzt. Ein hiernach eingereichter Antrag ist in aller Regel nicht mehr zielführend. Wurde einer der Ehegatten zur Ehe gezwungen, so liegt die Verjährungsfrist der Eheaufhebung bei drei Jahren.

Welche Voraussetzungen sind bei der Eheschließung zulässig?

Die Eheschließung muss grundsätzlich nach dem Recht beider Partner zulässig sein. Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören die Volljährigkeit oder eine Befreiung von der Voraussetzung der Ehemündigkeit bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren.

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Was gelten für deutsche verheiratete Ausländer?

Für mit Deutschen verheiratete Ausländer gelten aufenthaltsrechtliche Sonderregeln, die dem Grundrechtsschutz von Ehe und Familie bei tatsächlich bestehenden ehelichen Lebensgemeinschaften Rechnung tragen. Eine beabsichtigte Eheschließung oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft genügen allein nicht, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Welche Fristen gelten für die Annullierung der Ehe?

Auch für die Annullierung der Ehe gilt eine Frist. Begrenzt sind die Fristen hier vor allem hinsichtlich der Aufhebungsgründe arglistige Täuschung, unbewusste Eheschließung und Eheschließung unter Bedrohung. Für die ersten beiden Konstellationen ist für die Aufhebung der Ehe eine Frist von einem Jahr angesetzt.