Wie lange müssen Firmen e-Mails aufbewahrt werden?

Anlagen von E-Mails. Die Aufbewahrungsfrist für Handelsbriefe beträgt nach § 257 Abs. 4 HGB und § 147 Abs. 3 AO einheitlich sechs Jahre, ebenso für Geschäftsbriefe.

Wie lange dürfen E-Mails aufbewahrt werden?

Gemäß § 147 Abgabenordnung sind die als Handels- oder Geschäftsbriefe einzustufenden E-Mails sechs Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind.

Wie lange dauert es bei einer E-Mail zu antworten?

Auf jeden Fall empfiehlt es sich, innerhalb von 24 Stunden zu antworten, nachdem die E-Mail im Posteingang eingetroffen ist. Was Sie vielleicht auch immer wieder bei einer E-Mail ärgert, sind sehr große Attachments mit mehr als 10 MB. Sie verstopfen den Posteingang und es dauert sehr lange, bis sich die Anhänge öffnen lassen.

Was sollten sie beachten beim E-Mail-Knigge?

Auch bei geschäftlicher, elektronischer Post an Menschen, mit denen Sie bereits seit Jahren zusammenarbeiten und deshalb eher formlos in beruflichem Kontakt stehen, sollten Sie auf die Regeln des E-Mail-Knigge achten. Aktivieren Sie die Rechtschreibprüfung in Ihrem E-Mail-Programm.

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Wie viele E-Mails werden täglich verschickt?

Weltweit werden täglich über 281 Milliarden (!) Geschäfts-E-Mails verschickt. Kein Wunder, dass sich bei einigen E-Mails Fehlerteufel wie eine falsche Anrede oder Rechtschreibfehler einschleichen. Das wirkt unprofessionell und deshalb stellen wir Ihnen hier unseren ganz persönlichen E-Mail-Knigge vor.

Wie lange kann ein solcher Anspruch entstehen?

Ein solcher Anspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich bereits vor Ablauf der zulässigen Speicherdauer entstehen. Grundsätzlich aber sind Unternehmen befugt, Daten so lange zu speichern, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich sind.