Wie lange müssen Kreditkartenbelege aufbewahrt werden?

Da Kontoauszüge und Kreditkartenbelege steuerrechtlich relevant sind, müssen sie 10 Jahre lang archiviert werden.

Wann muss man Lieferscheine aufbewahren?

10 Jahre aufbewahrt werden müssen Lieferscheine, die als Bestandteil einer Rechnung gelten, oder für sich genommen einen Buchungsbeleg darstellen. 6 Jahre aufbewahrt werden müssen Lieferscheine, wenn diese als Handelsbriefe zu werten sind.

Wann ist Lieferschein ein Buchungsbeleg?

Sobald in der Rechnung darauf verwiesen wird, dass im Lieferschein wichtige Daten, wie das Lieferdatum notiert sind, gilt der Lieferschein als Buchungsbeleg und damit ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Entspricht der Lieferschein einem Geschäftsbrief, gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.

Wie lange dauert eine Aufbewahrungsfrist für ein Unternehmen?

Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfristen für die Unternehmen richten sich vornehmlich nach zwei Rechtsgrundlagen, nach dem Steuerrecht und nach dem Handelsrecht.

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Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für geschäftliche Unterlagen?

Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfristen für die Unternehmen richten sich vornehmlich nach zwei Rechtsgrundlagen, nach dem Steuerrecht und nach dem Handelsrecht.

Wie lange braucht man für ein Wohneigentum aufbewahren?

Wohneigentum: Sämtliche Dokumente rund um die eigene Immobilie sollte man nach dem Verkauf noch zehn Jahre aufbewahren. Es wird empfohlen, Steuererklärungen mit Beilagen und Steuerbescheide 15 Jahre aufzubewahren. Dies, weil die Steuerverwaltung innerhalb dieser Frist allenfalls Nachsteuerverfahren einleiten kann.

Wie lange braucht man ein Kaufverträge nachbewahren?

Da viele Kaufverträge eine Verjährungsfrist von fünf Jahren haben, macht es Sinn, Kontoauszüge, Zahlungsbelege und Kreditkartenabrechnungen so lange aufzubewahren. Zu Not kann man auch bei der Bank einen Auszug nachfordern.