Wie lange müssen Röntgenaufnahmen aufbewahrt werden?

Röntgendiagnostik/ -untersuchung/ -aufnahmen Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist beginnt erst mit dem 18. Lebensjahr bei Patienten, sodass alle Röntgenbilder von Kindern und Jugendlichen mindestens bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufbewahrt werden müssen.

Welche Aufzeichnungen müssen über Röntgenaufnahmen gemacht werden?

2Die Aufzeichnungen müssen enthalten:

  • die Ergebnisse der Befragung des Patienten nach § 23 Abs.
  • den Zeitpunkt und die Art der Anwendung,
  • die untersuchte Körperregion,
  • Angaben zur rechtfertigenden Indikation nach § 23 Abs.
  • bei einer Untersuchung zusätzlich den erhobenen Befund,

Wie oft konstanzprüfung Röntgen?

Übersicht über durchzuführende Konstanzprüfungen

Konstanzprüfung Prüfintervall Durchführung
Monitore / BWG täglich, monatlich, ¼-, ½-jährlich DIN 6868 T. 57
Mammographie täglich, wöchentlich, monatlich, halbjährlich, jährlich DIN 6868 T. 7

Wie lange brauchen die Unterlagen über die D-Arzt-Verfahren zu bewahren?

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Die Dokumentation über die Untersuchungen mittels dieser Stoffe brauchen nur zehn Jahre verwahrt zu werden. Auf Grund der Bestimmungen C 4 der Richtlinien für die Bestellung von Durchgangsärzten sind diese Ärzte verpflichtet, alle Unterlagen über das D-Arzt-Verfahren mindestens 15 Jahre lang aufzubewahren. Dazu gehören auch Röntgenbilder.

Wie lange sollten die Unterlagen chronisch erkrankter Patienten aufbewahrt werden?

Die Unterlagen chronisch erkrankter Patienten sollten während der gesamten Behandlungsdauer in ihrer Gesamtheit aufbewahrt werden. Dies empfiehlt die Ärztekammer Nordrhein auch für den Fall, wenn eine Diagnose wie Diabetes mehr als zehn Jahre zurückliegt. Mitunter sind längere Mindestaufbewahrungsfristen gesetzlich vorgeschrieben:

Wie lange ist die Aufbewahrungszeit der Dokumentation?

Aufbewahrungszeit der Dokumentation: 1 Jahr → mindestens 2 Jahre → sinnvoll und in Anlehnung an die Gefahrstoffverordnung 3 Jahre → empfehlenswert und in Anbetracht der üblichen zivilrechtlichen Verjährung als Nachweis einer nachhaltigen Organisation sowie OWiG-Verjährung

Wie lange ist die Aufbewahrung der Patientendokumentation zulässig?

Gemäß § 51 Abs. 3 Ärztegesetz sind die Aufzeichnungen sowie die sonstigen der Dokumentation im Sinne des Abs. 1 dienlichen Unterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrung der Patientendokumentation ist dabei in jeder technischen Form zulässig.

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