Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Je nach Art der Unterlagen gelten Aufbewahrungsfristen von sechs oder zehn Jahren. Wichtig ist, dass Ihre Unterlagen über den gesamten Zeitraum lesbar (insbesondere bei Belegen auf Thermopapier), unveränderbar sind und geschützt vor Feuer, Wasser und Feuchtigkeit aufbewahrt werden.

Wie lange müssen Handwerkerrechnungen aufbewahrt werden?

Handwerkerrechnungen, insbesondere bei größeren Bau-, Umbau und Renovierungsvorhaben, die in Zusammenhang mit einem Grundstück stehen, müssen vom Gesetzgeber verordnet, 2 Jahre aufbewahrt werden. Sinnvoll ist jedoch eine Aufbewahrung über mindestens 5 Jahre, da dies der Zeitraum für Gewährleistungsansprüche ist.

Welche Dokumente müssen aufbewahrt werden?

Bestimmte Dokumente (wie z.B. Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen) müssen jedoch nach gesetzlicher Vorschrift im Original aufbewahrt werden. Zusätzlich sollten Sie sich immer fragen, ob die Aufbewahrung des Originals zu Beweisgründen notwendig sein könnte.

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Wie lange muss ich aufbewahren?

Da stand drin, ab Tag der Anreise, ein Jahr aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu vernichten. Das ist sehr selten, denn normalerweise gelten die steuerlichen Aufbewahrungspflichten. Da steht immer nur drin, wie lange ich aufbewahren muss.

Handelt es sich um Unterlagen in Form von Korrespondenz müssen sie laut Gesetz für mindestens sechs Jahre aufbewahrt werden. Handelt es sich um Buchungsbelege zum Kreditvertrag, müssen diese nach dem Gesetz für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

Wie lange brauchen sie Steuerunterlagen und Belege aufbewahren?

Sie müssen die Steuerunterlagen und Belege sechs Jahre aufbewahren. Fertigen Sie von jedem wichtigen Dokument eine Kopie an und bewahren Sie diese getrennt vom Original auf – am besten in einem Safe oder Bankschließfach.

Was erlaubt die Aufbewahrung elektronischer Dokumente?

Der Gesetzgeber erlaubt inzwischen die Aufbewahrung der meisten Dokumente in elektronischer Form. Einzig Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen müssen in Papierform nachweisbar sein, alle weiteren Dokumente dürfen – so das Handelsgesetzbuch wörtlich – „auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern“ aufbewahrt werden.

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Wie lange dauert die Aufbewahrung von Kreditunterlagen?

Auch die Kreditinstitute sind selbstverständlich verpflichtet, ihre Kreditunterlagen aufzubewahren. Hier wird nach dem Gesetz nicht zwischen Kreditinstituten und anderen Unternehmen unterschieden. Die Aufbewahrungsfristen betragen somit auch hier mindestens sechs Jahre bei Korrespondenzen und mindestens zehn Jahre bei Zahlungsbelegen.