Wie lange müssen Zahnärztliche Röntgenaufnahmen aufbewahrt werden?

§ 5 Abs. 2 BMV-Z legt beispielsweise fest, dass Aufzeichnungen und die diagnostischen Unterlagen bei kieferorthopädischen Behandlungen vom Vertragszahnarzt mindestens vier Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren sind. Die Auf- bewahrungsfrist für Röntgenaufnahmen richtet sich nach der Röntgenver- ordnung.

Wie lange muss man Krankenversicherung Unterlagen aufbewahren?

Wie lange sollten Versicherungsunterlagen aufgehoben werden? Versicherungsunterlagen sollten grundsätzlich für die Dauer des Versicherungsvertrages aufbewahrt werden. Am wichtigsten sind hier der Versicherungsschein, also die Police, und der Antrag.

Wie lange muss ich heil und kostenpläne aufbewahren?

Gesetzliche Bestimmungen

Behandlungsunterlagen Aufbewahrungsfrist
Heil- und Kostenpläne ZE (Regel- und gleichartige Versorgung) 2 Jahre
Heil- und Kostenpläne ZE (Andersartige Versorgung und Mischfälle) 3 Jahre
Heil- und Kostenpläne KBR, PAR, ZE 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung
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Wie lange bewahrt die Krankenkasse Unterlagen auf?

Gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beträgt die Aufbewahrungspflicht hier 15 Jahre.

Wie lange sind zahnärztliche Modelle aufzubewahren?

Abweichend davon sind zahnärztliche Modelle,die zur zahnärztlichen Dokumentation notwendig sind, mindestens zwei Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Diese Regelungen gelten auch für elektronische Dokumentationen, soweit nicht nach gesetzlichen oder anderweitigen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen bestehen.

Wie lange muss die Patientenakte aufbewahrt werden?

Nach Absatz 3 muss die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen. Auslandsbehandlung über- und zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht: Erklärung Vordruck 81 und Kopie Dokumentation Vordruck 80

Was sind die Aufbewahrungsfristen für ärztliche Unterlagen?

Merkblatt Aufbewahrungsfristen für ärztliche Unterlagen. Stand: 22.01.2019 Gemäß § 10 Absatz 3 Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg sind ärztliche Aufzeichnungen für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.

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Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für die Dokumentationsunterlagen?

Die Aufbewahrungsfrist für die gemäß § 14 Absatz 2 erfassten Daten beträgt 30 Jahre. Wir empfehlen, die Dokumentationsunterlagen für einen erheblich längeren Zeitraum aufzubewahren, wenn es während der Behandlung zu Komplikationen („Kunstfehlern“) kommt, für die der Arzt haftbar gemacht werden könnte.