Wie lange Riester Förderung für Kinder?

Die jährlichen Zulagen betragen 185 EUR für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, und 300 EUR für ab 2008 geborene Kinder. Anspruch: Die Riester-Kinderzulage kann beantragen, wer kindergeldberechtigt ist und dieses auch bezieht. Die Kinderzulage erhalten Sie höchstens 25 Jahre lang.

Wem steht Kinderzulage zu?

Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dabei kommt es darauf an, dass auch tatsächlich Kindergeld gezahlt wird. Die Zulage steht dem Elternteil zu, der das Kindergeld erhält. Somit ist eine doppelte Berücksichtigung nicht möglich.

Wie hoch ist die Kinderzulage für ein Kind?

Die Höhe der Kinderzulage ist abhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Wurde das Kind vor dem Jahr 2008 geboren und besteht Anspruch auf Kindergeld, so beträgt die Kinderzulage für die Dauer des Kindergeldanspruchs 185 € p.a.. Wurde das Kind nach 2008 geboren, so beträgt die Kinderzulage 300 € p.a.

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Wie hängt die Auszahlung der Kinderzulage ab?

Bei einem unverheirateten Paar hängt die Auszahlung der Kinderzulage davon ab, wer das Kindergeld bekommt. Steht das Kindergeld der Mutter zu, erhält sie auch die Kinderzulage. Wird das Kindergeld hingegen auf das väterliche Konto überwiesen, ist er auch der Begünstigte im Fall der Kinder­zulage.

Wie wird die Berechtigung für das Kindergeld angerechnet?

Falls sich die Berechtigung für die Auszahlung des Kindergeldes im laufenden Jahr ändern sollte, wird die Kinderzulage dem Elternteil angerechnet, welches zu Anfang des Jahres das Kinder­geld erhalten hat. Auch bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern gilt: Kinderzulage bekommt, wer das Kindergeld erhält.

Welche Vorteile für Kinder steuerlich veranschlagt werden?

Welche Vorteile für Sie steuerlich veranschlagt werden, entscheidet das Finanzamt auf der Grundlage Ihrer Steuererklärung durch die Günstigerprüfung. Bei Kindern im Sinne der Kinderzulage handelt es sich um jene Personen, für die Sie Kindergeld von der Familienkasse erhalten. Das schließt also leibliche und adoptierte Kinder ein.

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