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Wie lange Unterlagen aufheben selbständig?
Im Prinzip müssen Sie alles 10 Jahre aufbewahren, das ist die Faustregel. Ausnahme: Nach 6 Jahren dürfen Sie folgende Unterlagen vernichten: Handelsbriefe und Geschäftsbriefe sowie Unterlagen die unter 5. „Sonstiges“ fallen. Fazit: Bewahren Sie Ihre Unterlagen 10 Jahre auf, sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Welche Geschäftsunterlagen können 2020 vernichtet werden?
Folgende Unterlagen können im Jahr 2020 vernichtet werden
- Aufzeichnungen aus 2009 und früher,
- Inventare, die bis zum 31.
- Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 2009 oder früher erfolgt ist,
- Jahresabschlüsse, Lageberichte und Eröffnungsbilanzen, die 2009 oder früher aufgestellt worden sind,
Wie lange muss die Bank Unterlagen aufbewahren?
Für ihre Unterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Auch wenn Sie nicht von der Ausnahmeregelung betroffen sind, sollten Sie Ihre Kontoauszüge mindestens drei Jahre lang aufheben. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie Rechnungen oder die Miete bezahlt haben.
Wie lange müssen sie ihre Unterlagen aufbewahren?
Wie lange Sie Ihre Unterlagen aufbewahren müssen, hängt davon ab, um welche Unterlagen es sich handelt. Die meisten geschäftlichen Unterlagen müssen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Andere Geschäftsunterlagen nur sechs Jahre.
Wie lange müssen selbstständige ihre Bankauszüge aufbewahren?
Selbstständige müssen ihre Bankauszüge mindestens 10 Jahre aufbewahren. Hierbei ist es unwichtig ob digital oder auf Papier. Sollte die 10-jährige Pflicht nicht eingehalten werden, dann kann es zu Geldstrafen kommen. Bei den eigenen Bankauszügen immer auf die Ablauffrist achten.
Was ist dasselbe für Bücher und Aufzeichnungen?
Dasselbe gilt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare und Bilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte und ähnliche Unterlagen. Sechs Jahre kann man dagegen Lohnkonten und empfangene Handels- und Geschäftsbriefe aufbewahren und alles weitere kann schon nach zwei Jahren entsorgt werden.
Was ist die Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren?
Die Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren gilt u.a. für: 1 Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe 2 Frachtbriefe 3 Geschenknachweise More