Wie lasse ich mir meine Kündigung bestätigen?
Dies ist ganz formlos mündlich möglich. Alternativ können Sie Ihren Arbeitgeber auch schon im Kündigungsschreiben schriftlich um die Kündigungsbestätigung bitten. Ein einfacher Zweizeiler genügt: „Hiermit bitte ich Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum des letzten Arbeitstags schriftlich zu bestätigen.
Wer muss den Erhalt der Kündigung bestätigen?
Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet den Zugang der Kündigung zu bestätigen. Schon gar nicht muss auf der Kündigungserklärung unterzeichnen. Eine solche Verpflichtung des Arbeitnehmers auf Bestätigung des Zugangs der Kündigung besteht nicht. Der Arbeitnehmer muss nichts unterzeichnen.
Wie kann ich eine zweite Kündigung versenden?
Sollte dies innerhalb von zwei Wochen nicht passieren, können Sie eine zweite Kündigung versenden und dieses Mal, per Einschreiben. Nur, wenn Sie die Kündigung erst sehr spät versenden und an die Grenzen der Kündigungsfrist stoßen, bleibt Ihnen nur die Hoffnung, dass Ihr Vertragspartner diesen Umstand nicht gegen Sie verwendet.
Wie lange sollte man kündigen?
Die Frist hier beträgt in der Regel zwei Wochen. Dennoch sollten Sie, wenn Sie selbst kündigen, eine Frist setzte in der die Bestätigung eingehen soll. Dies dient einfach dem Zweck, dass Sie es nicht vergessen.
Wie geht es mit der Kündigung im Arbeitsrecht?
Im Arbeitsrecht geht das meist problemlos. Man bestellt den Arbeitnehmer in sein Büro und übergibt dort die Kündigung. Oder Sie suchen Ihren Vorgesetzten auf und lassen sich die Abgabe Ihrer Kündigung bestätigen. Wie sollen Sie sich aber verhalten, wenn die persönliche Abgabe wegen der Entfernung nicht möglich ist.
Kann man eine Bestätigung der Kündigung anfordern?
Bekommen Sie eine Bestätigung der Kündigung, können Sie sich nach anderen Vertragspartnern umsehen und diese Angelegenheit „vergessen“. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen hier auf dieser Seite bei allen Musterschreiben und Vorlagen eine Empfangsbestätigung anzufordern.
https://www.youtube.com/watch?v=wwMFcIgesrA