Wie läuft eine Beschwerde ab?

Wie läuft das Verfahren einer Beschwerde ab? Die Beschwerde ist bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten werden soll, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. Hält es die Beschwerde hingegen für nicht begründet, muss es die Sache innerhalb von drei Tagen dem Beschwerdegericht vorlegen.

Ist die Beschwerde ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf?

Rechtsmittel sind Rechtsbehelfe, durch die eine Partei eine gerichtliche Entscheidung prüfen lassen kann – es gibt sie in allen Verfahrensordnungen: Berufung, Beschwerde und Revision.

Wer kann die Beschwerde nicht abhelfen?

Wenn das Gericht der Beschwerde nicht abhelfen will, legt es dem nächsthöheren Gericht vor. Beschwerdeberechtigt sind der Beschuldigte, sein Verteidiger und auch die gesetzlichen Vertreter. Die Haftbeschwerde muss zwar nicht begründet werden, jedoch empfiehlt es sich dies zu tun. Die Begründung kann auch nachgeholt werden.

Ist die Rechtsbeschwerde statthaft?

Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn dies das Gericht ausdrücklich zugelassen hat oder das Gesetz dies bestimmt, § 574 Abs. 1 ZPO . Keine der zwei Möglichkeiten trifft hier zu. Im Zwangsvollstreckungsrecht findet entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung statt, nicht aber eine sofortige Beschwerde und daraufhin eine Erinnerung.

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Ist die Haftbeschwerde vom höheren Gericht abgelehnt?

Wenn die Haftbeschwerde vom höheren Gericht (in der Regel Landgericht) abgelehnt wurde, hat man als weiteres Rechtsmittel die Möglichkeit der sogenannten „weiteren Beschwerde“. Zuständig ist dann nach § 310 StPO das Oberlandesgericht.

Wann ist eine sofortige Beschwerde erforderlich?

Die „sofortige Beschwerde“ hingegen ist dann vorgesehen, wenn nach Ansicht des Gesetzgebers eine schnelle und endgültige Entscheidung erforderlich ist, so dass diese auch an eine Frist gebunden ist.

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