Wie läuft eine Immobilienübergabe ab?
Der Ablauf der Hausübergabe besteht aus einer Begehung des Hauses und der Unterzeichnung des Protokolls. Nach der vollendeten Hausübergabe erfolgt die Schlüsselübergabe an die neuen Eigentümer:innen. Der Hausverkauf ist dann abgeschlossen, die Verkäufer:innen von der Mängelhaftung befreit.
Was beachten bei Hausübernahme?
Welche Dokumente müssen mir als Käufer bei der Hausübergabe ausgehändigt werden?
- Grundrisse, Baupläne, alle statischen Berechnungen.
- Energieausweis (seit 2009 ohnehin Pflicht)
- Grundsteuerbescheide.
- Versicherungsscheine für Sturm-, Wasser- und Feuerschutz.
- Eventuelle Untersuchungsunterlagen für Heizung oder Schornstein.
Ist der Verkäufer frei vom Kaufvertrag zurückzutreten?
Rücktritt vom Kaufvertrag. Liefert der Verkäufer auch auf die Mahnung des Käufers hin nicht, steht es dem Besteller frei, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern er aufgrund der Verspätung kein Interesse mehr an der bestellten Ware hat. Im Falle eines Rücktritts erlischt der Lieferanspruch des Bestellers.
Ist der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen worden?
Zwischen Käufer und Verkäufer muss ein Kaufvertrag geschlossen worden sein. Die Lieferung der Kaufsache war fällig. Trotz Fälligkeit ist keine Lieferung erfolgt. Der Käufer hat den Verkäufer aufgrund der Nichtlieferung gemahnt – dennoch ist keine Lieferung erfolgt. Der Schuldner (Verkäufer) hat den Grund der Nichtlieferung zu vertreten.
Kann der Verkäufer die bestellte Ware zurückzahlen?
Der Verkäufer seinerseits muss den bereits erhaltenen Kaufpreis zurückzahlen. Hat der Verkäufer die bestellte Ware auch auf eine Mahnung des Käufers hin nicht geliefert, kann der Käufer Schadenersatz statt der Leistung fordern, sofern ihm durch den Lieferverzug tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Welche Vorkommnisse hat der Verkäufer zu vertreten?
Gemäß § 276 BGB hat der Verkäufer Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Alle Vorkommnisse, die nicht höherer Gewalt zuzuordnen sind, hat der Verkäufer zu vertreten.