Wie läuft eine Pacht ab?

Die Pacht ist ein Dauerschuldverhältnis, das durch Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch Kündigung beendet wird. Der Verpächter muss dem Pächter die Sache oder das Recht zum Gebrauch (im Landpachtrecht Ziehung der Feldfrüchte) überlassen. Der Pächter muss dafür die vereinbarte Pacht („den Pachtzins“) entrichten.

Welche Rechte hat man als Pächter?

Ein Pächter hat das Recht auf Fruchtgenuss beziehungsweise Fruchtziehung: Er darf die Wiese bewirtschaften und die Äpfel behalten oder verkaufen, die Bäume aber gehören weiterhin dem Verpächter. Fruchtgenuss meint aber nicht nur Obst, sondern ist ebenso auf Jagd, Gaststätten, Industrieanlagen oder Software anwendbar.

Wie lange ist eine Pacht?

Ein Pachtvertrag kann unbefristet oder befristet abgeschlossen werden – Verpächter und Pächter sollten dies jedoch schriftlich festhalten. Bei der Dauer einer befristeten Pacht gibt es keine gesetzlichen Vorschriften; der Vertrag kann ein Jahr aber auch lebenslang laufen.

Wie kann ein Pachtvertrag verlängert werden?

Je nach Pachtvertrag gelten verschiedene Fristen. Gemäß § 594 Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kann ein befristetes Pachtverhältnis folgendermaßen auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Pächter bzw. Verpächter können eine Anfrage zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses stellen.

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Ist ein Pachtvertrag einvernehmlich?

Ein Aufhebungsvertrag für eine Pacht muss einvernehmlich sein. Dass Mietverhältnisse im Mietrecht einvernehmlich beendet werden können, ist bekannt und auch keine Seltenheit (im Rahmen etwa von Mietaufhebungsverträgen ). Doch wie sieht das bei einem Pachtverhältnis aus?

Was ist ein Pachtvertrag für Ländereien?

Betrifft ein Pachtvertrag beispielsweise Ländereien, so darf der Pächter die Früchte des Landes ernten und verkaufen. Gleiches gilt beispielsweise bei der Pacht von einem Gastgewerbe. Hierbei werden in der Regel nicht nur Räumlichkeiten, sondern auch Möbel und Maschinen mitverpachtet.

Wie verlängert sich das Pachtverhältnis?

Widerspricht keine der Parteien der Verlängerung oder nicht fristgemäß, so verlängert sich das Pachtverhältnis entsprechend den getroffenen Regelungen. Sieht der Pachtvertrag nur eine einmalige Verlängerung um ein Jahr vor, so endet das Pachtverhältnis mit Ablauf dieses Jahres, ohne dass es eines erneuten Widerspruches oder einer Kündigung bedarf.