Wie mache ich eine Steuererklärung im Todesjahr des Ehepartners?

Hinterbliebene werden im Jahr des Todes des Ehepartners und im folgenden automatisch in die Steuerklasse III eingeordnet. Das gilt ab dem ersten des auf den Todestag folgenden Monats. Die Meldeämter übermitteln diese Daten automatisch. Besteht die Steuerklasse III bereits, wird sie beibehalten.

Was brauchen Ehepaare für eine Steuererklärung?

Bei gemeinsamer Veranlagung brauchen Ehepaare nur eine Steuererklärung abzugeben. So nehmen sie die Steuervorteile des Ehegattensplittings mit und können, wenn beide berufstätig sind, ihre Steuerklassen günstig kombinieren. Kinderfreibeträge etc. schmälern die Steuerlast der Familie.

Wie wird die Steuerklasse nach dem Tod des Ehepartners gesetzt?

Wechsel der Steuerklasse nach Tod des Ehepartners Des Tod des Ehepartners stellt für den Hinterbliebenen eine emotionale Belastung dar. Um sich in dieser schweren Zeit nicht mit einem Steuerklassenwechsel auseinandersetzen zu müssen, wird die Steuerklasse für den Witwer/die Witwe automatisch auf Steuerklasse 3 gesetzt.

Wann enden die ehelichen Steuervorteile?

Nach der Scheidung einer Ehe enden auch die ehelichen Steuervorteile. Im Trennungsjahr vor der offiziellen Scheidung kann der Splittingtarif noch genutzt werden. Dafür müssen die Ehegatten allerdings an mindestens einem Tag des Jahres noch zusammenwohnen. Beide Ehegatten müssen zusätzlich mit der Zusammenveranlagung einverstanden sein.

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Wie wird die Einkommensteuer bei Ehegatten halbiert?

Nach § 32a Absatz 5 EStG wird bei Ehegatten, die bei der Einkommensteuer zusammenveranlagt werden, der sogenannte Splittingtarif angewandt. Hierbei wird das gesamte zu versteuernde Einkommen der Ehegatten halbiert und die Einkommensteuer wird zunächst für das halbierte Einkommen berechnet. Dieser Steuerbetrag wird schließlich verdoppelt.