Wie melde ich mich bei der BG an?

Die Anmeldung hat bei der Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche zu erfolgen. Melden Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an, die Ihrer Hauptbranche und somit dem Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit entspricht.

Wer stellt eine Berufskrankheit fest?

Der Unfallversicherungsträger entscheidet darüber, ob die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt oder abgelehnt wird. Die Anerkennung oder Ablehnung der Berufskrankheit wird den Versicherten durch schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

Wer ist von der Berufsgenossenschaft befreit?

Befreiung von der Versicherungspflicht Unternehmer, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, können auf schriftlichen Antrag (formlos) von der Versicherungspflicht für die Zukunft befreit werden. Dies hat den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge.

Wie geht es mit der immobilienversicherung?

Im Kern geht es bei der Immobilienversicherung um die (Wohn-)Gebäudeversicherung. Dabei werden in der Regel die Leitungswasserversicherung, die Feuerversicherung und die Sturm- und Hagelversicherung in einem Vertrag verbunden. Damit sind die häufigsten Gebäude-Gefahren bereits abgedeckt.

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Wie lange dauert die Auszahlung der Unfallversicherung?

Diese Gutachten müssen Sie an die Unfallversicherung weiterleiten. Nun werden diese überprüft und die Höhe der Auszahlung wird gemäß Ihres Vertrages festgestellt. Für die Überprüfung hat der Unfallversicherer bis zu 1 Monate Zeit. Sind der Invaliditätsgrad und die Höhe der Auszahlung fixiert, ist die Leistung fällig.

Wie kann eine Mietausfallversicherung einbezogen werden?

Bei Vermietung kann auch eine eventuelle Mietausfallversicherung mit in die Immobilienversicherung einbezogen werden. Sprechen Sie uns zu diesen Versicherungen gern direkt an. Die Prämien der Immobilienversicherung können sich in einer Größenordnung von mehreren hundert Euro im Jahr bewegen.

Wie lange dauert eine private Unfallversicherung nach einem Unfall?

Nach einem Unfall dauert es erst einmal eine Weile, bis die private Unfallversicherung Ihnen alle Leistungen ausbezahlt. Denn zuerst muss Ihr Fall von Seiten der Versicherung überprüft werden. Dafür hat der Versicherer 1 Monat Zeit. Wird Ihr Leistungsanspruch angenommen, spricht man von einer Fälligkeit der Leistung.

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