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Wie muss ich den verpflegungsmehraufwand kürzen?
Stellt der Arbeitgeber eine Mahlzeit zur Verfügung, sind die Verpflegungspauschalen um 20\% für ein Frühstück und um jeweils 40\% für ein Mittag- und Abendessen zu kürzen. Das entspricht bei Inlandreisen einer Kürzung um 5,60 € für ein Frühstück und jeweils 11,20 € für ein Mittag- und Abendessen.
Wann fällt verpflegungspauschale weg?
Von einer Kürzung der erhaltenen Verpflegungspauschale kann nur abgesehen werden, wenn der Arbeitnehmer auf Geschäftsreise keine Mahlzeit gestellt bekommt (wenn eine Hotelübernachtung z.B. ohne Frühstück gebucht wird oder das Frühstück im Hotel explizit abbestellt wird) und dieser seine Mahlzeiten selbst veranlasst und …
Was sind die Mahlzeiten der arbeitnehmerbewirtung?
Dabei ist zu unterscheiden zwischen Mahlzeiten, die zur arbeitstäglichen Verköstigung an Arbeitnehmer in Betriebskantinen oder in Vertragsgaststätten abgegeben werden und der Arbeitnehmerbewirtung, also Mahlzeiten, die der Arbeitgeber aus besonderem Anlass abgibt.
Was sind die Mahlzeiten für eine Mahlzeit zu bewerten?
Die Mahlzeiten sind mit dem amtlichen Sachbezugswert von aktuell 2,83 EUR (ab 2012: 2,87 EUR) pro tatsächlich eingenommenem Mittagessen zu bewerten, auch wenn sie den Arbeitgeber 5 EUR kosten. Der Einbehalt von 2 EUR mindert als Zuzahlung den Vorteil, sodass pro Mahlzeit nur 0,83 EUR zu versteuern sind;
Wie hoch sind die Mahlzeiten für ein Mittagessen?
Die Mahlzeiten sind mit dem amtlichen Sachbezugswert von aktuell 2,83 EUR (ab 2012: 2,87 EUR) pro tatsächlich eingenommenem Mittagessen zu bewerten, auch wenn sie den Arbeitgeber 5 EUR kosten.
Welche Mahlzeiten sind mit dem anteiligen Sachbezug des Arbeitgebers zu bewerten?
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung) zu bewerten.