Wie muss ich mich als Selbständiger versichern?

Als Selbstständiger sind Sie grundsätzlich freiwillig gesetzlich krankenversichert. Das bedeutet: Sie können sich aussuchen, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Der Beitrag in der GKV bemisst sich nach Ihrem Einkommen.

Kann ich als Selbstständiger gesetzlich krankenversichert sein?

Selbstständige und Freiberufler können sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dabei ziehen die einzelnen Krankenkassen einen Beitrag in Höhe von 14 Prozent zuzüglich des Kassen-Zusatzbeitrags vom monatlichen Bruttoeinkommen (ohne Krankengeldbezug) ein.

Was ist die erweiterte Produkthaftpflicht?

Die erweiterte Produkthaftpflicht ist ein Zusatz zur Betriebshaftpflichtversicherung. Sie deckt auch Schäden durch Produkte ab, die weiterverarbeitet oder zur Weiterverarbeitung von Gesamtprodukten Dritter verwendet werden. Auch bei echten Vermögensschäden greift sie.

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Wie entfällt die Sozialversicherung für selbstständige?

Die Sozialversicherungspflicht entfällt für Selbstständige, die nicht in einem Hauptberuf angestellt sind – Du musst dann keine Beiträge in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen. Dennoch solltest Du die private Altersvorsorge nicht vernachlässigen.

Wie kann eine nebenberuflich selbstständige Tätigkeit eingestuft werden?

So kann Deine nebenberuflich selbstständig ausgeübte Tätigkeit beispielsweise bei einem Kleingewerbe in einigen Fällen in der Krankenversicherung auch noch als nebenberuflich eingestuft werden, wenn Du 30 Stunden wöchentlich arbeitest, Dein Einkommen jedoch unter der Hälfte der monatlichen Bezugsgröße liegt.

Wie groß ist der Freibetrag bei selbstständigen?

Da sich die tatsächlich aufgewendete Zeit bei Selbstständigen nur schwer einschätzen lässt, spielt Dein Einkommen ebenfalls eine Rolle. Wer nebenberuflich selbstständig tätig ist und ALG I erhält, kann einen monatlichen Freibetrag von 165 Euro geltend machen, der nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.