Wie müssen die Patienten über die Datenverarbeitung in der Praxis informiert werden?

Jede Praxis muss die Patienten über die Datenverarbeitung informieren. Dabei ist jedoch keine Einwilligung einzuholen. Es reicht vielmehr ein sichtbarer Aushang, in dem die Page 5 Datenverarbeitung beschrieben ist, auf den Sie in der Praxis verweisen können oder im Wartezimmer auslegen können.

Wann müssen Patientendaten gelöscht werden?

a DSGVO definiert auch für Patienten das „Recht auf Vergessenwerden“. Personenbezogene Daten sind unverzüglich zu löschen, sofern diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Dennoch darf die Patientendokumentation nicht sofort nach Behandlungsende vernichtet werden.

Wem gehören die Patientendaten?

Die Behandlungsunterlagen, auch Patientendokumentation oder Patientenakte genannt, werden vom Behandler geführt. Der Arzt ist nach seiner Berufsordnung verpflichtet, über die den Patienten betreffenden Befunde und Diagnosen Aufzeichnungen zu machen.

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Wie wird die E-Mail-Korrespondenz mit Patienten dokumentiert?

Empfohlen wird auch, die E-Mail-Korrespondenz mit Patienten in der Patientenakte zu dokumentieren und den Patienten über dieses Vorgehen zu informieren.

Kann der Arzt patientenbezogene Daten übermittelt werden?

“Übermittelt der Arzt patientenbezogene Daten über ein öffentliches Datennetz (Internet), so ist sicherzustellen, dass der Zugriff Unbefugter auf die Dokumente ausgeschlossen ist. Die zu übermittelnden Daten sollten daher durch ein hinreichend sicheres Verfahren verschlüsselt werden (…).”

Welche Regelungen gelten für E-Mail im medizinischen Umfeld?

Elektronische Post erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Für den Versand von E-Mail im medizinischen Umfeld gelten jedoch „verschärfte“ Sicherheitsanforderungen. Verbindliche Regelungen sind zur Zeit in der Diskussion.

Was bedeutet ein Versand von Patientendaten mittels E-Mail?

Das heißt, dass ein Versand von Patientendaten mittels einfacher (lediglich transport-, nicht aber Ende-zu-Ende-verschlüsselter) E-Mail regelmäßig keinen zulässigen Übermittlungsweg darstellt.