Inhaltsverzeichnis
Wie müssen Vermieter ihre Mieteinnahmen versteuern?
Vermieter müssen ihre Mieteinnahmen versteuern. Allerdings können sie viele Kosten von diesen Einnahmen abziehen, etwa Schuldzinsen oder solche für Instandhaltungen. Auch Selbstnutzer müssen den Eigenmietwert ihrer Immobilie versteuern. Wer Wohnungen vermietet, muss die Mieteinnahmen versteuern.
Wie können Vermieter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern?
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen in der Anlage V der Steuererklärung angegeben werden. Vermieter müssen aber nicht die kompletten Mieteinnahmen versteuern, sie können vorher noch laufende Kosten, Schuldzinsen und Abschreibungen abziehen.
Was kann der Vermieter von der Bundessteuer abziehen?
Laut Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG; Art. 32) kann der Vermieter Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung von den zu versteuernden Mieteinnahmen abziehen.
Was können Vermieter von der Steuer abziehen?
Ebendiese Schuldzinsen können Vermieter ebenfalls von der Steuer abziehen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie können Vermieter von der Steuer abziehen. Foto: Halfpoint/fotolia.com
Warum führen Mieteinnahmen zu einer steuerlichen Belastung?
Zu einer steuerlichen Belastung führen Mieteinnahmen dann, wenn die Summe der Einnahmen aus allen Einkunftsarten den Grundfreibetrag, zuzüglich eventueller Kinderfreibeträge, übersteigt. Wer die Absicht hat, mit der Untervermietung einen Gewinn zu erzielen, muss in der Regel Steuern zahlen. Es gelten aber gewisse Freigrenzen.
Was ist die Versteuerung von Mieteinnahmen?
Bei der Versteuerung von Mieteinnahmen wird zwischen zwei Interessengruppen unterschieden: private und gewerbetreibende Vermieter. Sowohl Privatperson, die Ihre Wohnung oder Ihr Haus vermieten oder verpachten, als auch Gewerbetreibende, müssen die Mieteinnahmen als Einkommen versteuern, sobald sie den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen.
Welche Mieteinnahmen werden steuerlich geltend gemacht?
Generell gilt: Liegen die Mieteinnahmen jährlich unter 520 Euro, wird keine Steuer fällig. Im Einzelnen können folgende Kosten steuerlich geltend gemacht werden: Wer eine Immobilie erwirbt und diese vermietet, kann 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent des Gebäudewertes beziehungsweise der Herstellungskosten steuerlich geltend machen.