Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie nach Gehalt fragen Vorstellungsgespräch?
- 2 Was darf der Arbeitgeber nach der Erkrankung des Arbeitnehmers Fragen?
- 3 Was regelt der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber gegenüber der Erkrankung?
- 4 Sind sie mit der Befragung ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden?
- 5 Welche Interessen hat der Arbeitnehmer vor Abschluss des Arbeitsvertrages?
Wie nach Gehalt fragen Vorstellungsgespräch?
6 Tipps wie du im Vorstellungsgespräch richtig nach dem Gehalt frägst
- Erläutere warum du die Frage stellst.
- Sei dir deiner Gehaltsvorstellungen bewusst.
- Bitte um eine Videokonferenz oder ein Telefonat.
- Berücksichtige unentgeltliche Vorteile neben dem Gehalt.
- Sei selbstbewusst.
- Sei geschickt in der Wortwahl.
Was darf der Arbeitgeber nach der Erkrankung des Arbeitnehmers Fragen?
Fragerecht. Der Arbeitgeber darf nach dem Grund der Erkrankung (Diagnose) des Arbeitnehmers fragen. Eine solche Frage ist nicht generell verboten. Gerade in kleineren Betrieben besteht oft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Vertrauensverhältnis; man unterhält sich z.B. auch über private Angelegenheiten.
Wer darf dem Arbeitgeber Auskunft über die Arbeitsunfähigkeit geben?
Weder die Krankenkasse, noch der behandelnde Arzt (Schweigepflicht) dürfen dem Arbeitgeber – auf Nachfrage – den Grund der Erkrankungen mitteilen und damit Auskunft über die U rsache der Arbeitsunfähigkeit geben!
Ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet den Grund für die Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen?
Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet gegenüber dem Arbeitgeber den Grund für die Erkrankung bzw. die Diagnose der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. § 5 Abs. 1 Satz 5 des Entgelfortzahlungsgesetz regelt zwar etwas über die Angabe des Grundes der Erkrankung, aber nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Was regelt der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber gegenüber der Erkrankung?
Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet gegenüber dem Arbeitgeber den Grund für die Erkrankung bzw. die Diagnose der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. § 5 Abs. 1 Satz 5 des Entgelfortzahlungsgesetz regelt zwar etwas über die Angabe des Grundes der Erkrankung, aber nicht gegenüber dem Arbeitgeber. § 5 Anzeige- und Nachweispflichten
Sind sie mit der Befragung ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden?
Sind Sie mit der Befragung Ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden, muss dabei neben Ihrer Privatsphäre auch der Datenschutz berücksichtigt werden. Die Auskünfte Ihrer ehemaligen Arbeitgeber dürfen nicht über das Maß hinausgehen, das für das Arbeitszeugnis gilt. Sie müssen also wahrheitsgemäß und wohlwollend sein.
Welche Fragen sind unzulässig für den künftigen Arbeitgeber?
Ebenfalls unzulässig sind Fragen, bei denen das Interesse des künftigen Arbeitgebers gegenüber Ihrem Interesse am Schutz Ihrer Privatsphäre zurücktritt. Ihr Privatleben ist Ihre Sache. Das gilt nicht nur für Ihre Familienplanung und etwaige Erkrankungen, sondern auch für Ihre politischen oder religiösen Einstellungen und Überzeugungen.
Kann der neue Arbeitgeber die Rückschlüsse auf ihren bisherigen Verdienst ziehen?
Vielleicht nicht sofort – aber womöglich kann der neue Arbeitgeber dann doch Rückschlüsse auf Ihren vorherigen Verdienst ziehen. Weicht der Betrag deutlich von dem ab, den Sie im Vorstellungsgespräch genannt haben, wirft das kein gutes Licht auf Sie – und sorgt für einen denkbar schlechten Start in den neuen Job.
Welche Interessen hat der Arbeitnehmer vor Abschluss des Arbeitsvertrages?
Vor Abschluss des Arbeitsvertrages hat der Arbeitgeber ein Interesse daran, sich möglichst umfassend über die Person des Stellenbewerbers zu erkundigen. Andererseits ist der Arbeitnehmer daran interessiert, seine persönlichen Belange nicht gegenüber einer fremden Person zu offenbaren.
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