Wie nennt man den Versicherungsvertrag?
Im Versicherungsvertrag übernimmt das Versicherungsunternehmen die Verpflichtung, eine Geldleistung zu zahlen, wenn sich ein bestimmtes Risiko verwirklicht. Nach Vertragsabschluss ist eine Urkunde über den Versicherungsvertrag – der Versicherungsschein, allgemein Polizze genannt – auszuhändigen.
Wie kommt ein Versicherungsvertrag zustande?
Wie jeder andere Vertrag im deutschen Recht kommt auch der Versicherungsvertrag durch die Abgabe zweier korrespondierender Willenserklärungen in Form von Angebot und Annahme zustande. Eine Besonderheit ergibt sich für den Versicherungsvertrag allerdings aus § 7 Abs. 1 VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag).
Was ist eine gesetzliche Definition des Versicherungsvertrags?
Eine gesetzliche Definition des Versicherungsvertrags besteht nicht. Die Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) erfolgt jeweils durch Auslegung der entsprechenden Gesetzesvorschriften und des Gesetzeszwecks.
Was regelt der Versicherungsvertrag?
Demnach regelt der Versicherungsvertrag die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Die wichtigsten Merkmale des Versicherungsvertrages sind in einem Versicherungsschein ( Versicherungspolice) wiedergegeben.
Wie wird der Versicherungsvertrag geregelt?
Im Vertrag wird vereinbart, welches versicherte Risiko genau abgesichert werden soll und dass der Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalles Zahlung leisten muss. Demnach regelt der Versicherungsvertrag die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.
Was ist bei einem Versicherungsvertrag zu berücksichtigen?
Hiernach ist bei einem Versicherungsvertrag nicht nur das Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem individuellen Versicherungsnehmer zu berücksichtigen, sondern auch dessen Zugehörigkeit zu der Risikogemeinschaft aller Versicherungsverträge des Versicherers.