Wie oft darf ich während der Arbeitszeit Rauchen?
Kompaktwissen: Raucherpause Beschäftigte, die mehr als sechs Stunden täglich arbeiten, haben laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Anspruch auf eine Erholungspause, in der sie auch rauchen dürfen. Es existiert jedoch kein Gesetz, welches das Recht auf eine Raucherpause während der Arbeitszeit vorsieht.
Wie oft darf man während der Arbeitszeit Rauchen?
Gesetzliche Raucherpausen gibt es nicht. Der Arbeitgeber kommt Rauchern in der Regel jedoch entgegen. Für die regelmäßige Unterbrechung Ihrer Arbeitstätigkeit durch Raucherpausen gibt es keine gesetzliche Regelung. Sie müssen sich notfalls an die Vorgaben Ihres Vorgesetzten halten.
Kann der Arbeitgeber das Rauchen auf dem Betriebsgelände verbieten?
Der Arbeitgeber hat sogar die Möglichkeit, das Rauchen auf dem Betriebsgelände gemäß dem ihm zustehenden Hausrecht zu verbieten. In der Regel bleibt es aber beim beschränkten Rauchverbot, das auf das Gebäude begrenzt ist – auch sinnvoll, da mittlerweile in fast jedem Büro Rauchmelder hängen.
Kann der Arbeitgeber einen rauchfreien Arbeitsplatz gewährleisten?
Fest steht nur, dass der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Konzentration von Tabakrauch einen rauchfreien Arbeitsplatz gewährleisten muss. Dies ist zunächst der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Ort, an dem sich der Arbeitnehmer aufhalten muss, um die von ihm geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
Hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit das Rauchen zu ermöglichen?
Hat der Arbeitgeber aus Kostengründen oder Ähnliches keine Möglichkeit seinen Mitarbeitern das Rauchen zu ermöglichen, ohne dass die Nichtraucher dem Rauch ausgesetzt werden, müssen die Raucher den Kürzeren ziehen. Der Nichtraucher muss weder den Geruch noch einen Hauch von Qualm während seiner Arbeitszeit ertragen müssen.
Was ist das Rauchverbot am Arbeitsplatz?
Das Rauchverbot am Arbeitsplatz hat drei Grundsätze: Recht jedes Arbeitnehmers auf einen rauchfreien Arbeitsplatz um die rechtmäßige Entfaltung der Persönlichkeit nicht zu gefährden, regelt eine Betriebsvereinbarung die Grundlagen der gegenseitigen Akzeptanz von Rauchern und Nichtrauchern