Wie schließe ich Gewährleistung aus?

Wenn Sie beim Verkauf gebrauchter Sachen nicht für Mängel haften wollen, müssen Sie die Sachmangelhaftung ausschließen. Die richtige Formulierung lautet: „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. “

Kann man als Privatverkäufer Sachmangelhaftung ausschließen?

Auf der sicheren Seite sind Sie als Verkäufer mit der eindeutigen Formulierung: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Der Verkäufer haftet also nur für Körperverletzung und grobes Verschulden. Auch beim Verkauf einzelner Neuwaren können Privatverkäufer die Haftung ausschließen.

Welche Rechte hat man bei einem Privatkauf?

Kein Widerrufsrecht beim Privatverkauf Ungeachtet des Gewährleistungsausschlusses hat der Käufer beim Privatverkauf kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Verkäufer als Unternehmer gewerblich handelt und ein Fernabsatzgeschäft (z.B. online-Kauf) oder ein Haustürgeschäft vorliegt.

Wird verkauft ohne Garantie und Gewährleistung?

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Jeder Verkäufer ist gewährleistungspflichtig (Grundsatz) Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ohne weitere Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Um dieses Risiko auszuschließen, kann der Verkäufer beim Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen.

Was ist die Haftung von Verkäufern für fehlerhafte Produkte?

Teilweise Haftung von Verkäufern für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden. Verkäufer verkaufen nur, sie stellen nicht her. Wenn somit ein Produkt einen Mangel hat, der dazu führt, dass beim Käufer Schäden an anderen Gegenstände entstehen oder sich der Käufer möglicherweise sogar verletzt, können Verkäufer in der Regel nicht viel dafür.

Ist die Haftung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz vorgeschrieben?

Dennoch sieht das Gesetz eine Haftung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz jedenfalls dann vor, wenn der Verkäufer den Schaden beim Käufer (zumindest mit-)verursacht hat, etwa wenn er den Mangel des Produktes gekannt hat oder hätte erkennen können.

Warum ist der Verkäufer nicht ausnahmsweise der Hersteller?

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Da der Verkäufer (wenn er nicht ausnahmsweise zugleich der Hersteller ist) das Produkt nicht selbst hergestellt, sondern (in der Regel) in dem Zustand bereits vom Hersteller oder Lieferanten geliefert bekommen hat, kann er häufig nichts für den Mangel eines Produktes und kannte diesen üblicherweise auch nicht.

Wie haftet der Verkäufer eines defekten Netzteils?

Nach einer Entscheidung des AG Eisenach (Urteil vom 14.3.2013, Az. 54 C 411/11) haftet der Verkäufer eines defekten Netzteils gegenüber einem Verbraucher auf Schadensersatz, wenn der Verbraucher das Netzteil ordnungsgemäß in einen Computer eingebaut hat und das Netzteil anschließend aufgrund von Überspannung den Computer zerstört.