Inhaltsverzeichnis
Wie schreibe ich eine Arbeitsvertrag?
Der Inhalt eines Arbeitsvertrages sollte aber unbedingt die folgenden Punkte umfassen:
- Vertragsparteien. Dies ein wichtiger Grundsatz in jedem Arbeitsvertrag.
- Beginn und Befristung des Arbeitsvertrags.
- Arbeitsinhalte und Tätigkeitsbeschreibung.
- Arbeitsort und Arbeitszeit.
- Probezeit und Urlaub.
- Gehalt.
- Kündigung.
- Krankheitsfall.
Wann bekommt man einen Arbeitsvertrag?
Augen auf beim Arbeitsvertrag Ein Arbeitsvertrag ist spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Üblich ist, alle Punkte aufzunehmen, die im Laufe des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung sein können.
Was ist ein Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag ist der Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, aus dem diverse Pflichten entstehen. So verpflichtet sich der Arbeitnehmer in erster Linie dazu, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung eines vereinbarten Entgeltes.
Wie kann ein Arbeitsvertrag geregelt werden?
In einem Arbeitsvertrag werden Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Da der Vertrag keinerlei rechtlichen Formvorschriften unterliegt, kann er theoretisch auch mündlich abgeschlossen werden. In dem Fall haben Sie dennoch das Recht auf einen ausgehändigten Dienstzettel.
Warum trifft der Arbeitgeber keinen Arbeitsvertrag zu?
Händigt der Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsvertrag aus und trifft auch kein Tarifvertrag zu, so ist das Arbeitsverhältnis den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben unterworfen. Beachten Sie: im Zweifelsfall stehen die mündlichen Vereinbarungen an erster Stelle. Doch diese sind im Regelfall nur schwer nachweisbar.
Was sind die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers?
Im Arbeitsvertrag sind sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Vertragsparteien enthalten. Die Hauptpflicht für den Arbeitgeber liegt darin, dem Arbeitnehmer für die erbrachte Leistung ein Entgelt zu zahlen. Das zentrale Recht, das der Arbeitgeber innehat, ist die Weisungsbefugnis gegenüber dem Arbeitnehmer.