Wie schreibe ich eine Rechnung über einen Gutschein?

Wird der Gutschein eingelöst, stellt der Betrieb eine zweite Rechnung oder Quittung aus, diesmal allerdings über die Art der erbrachten Leistung und mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Zudem muss die Rechnung einen Vermerk enthalten: „Bezahlung erfolgt per Einlösung des Gutscheins Nr. X vom (Datum)“.

Ist der Wert eines Gutscheines höher als der Preis des Gutscheines?

Ist der Wert eines Gutscheines höher als der Preis, den der Käufer dafür gezahlt hat, wird als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht der Nennwert des Gutscheins, sondern der Betrag, den der Abnehmer für den Gutschein tatsächlich bezahlt hat, herangezogen. Die Minderung der Bemessungsgrundlage entspricht einem nachweisungspflichtigen Rabatt.

Ist der Gutschein nicht für preisnachlassgutscheine gültig?

Gemäß § 3 Abs. 13 Satz 2 UStG gilt die Neuregelung nicht für Preisnachlassgutscheine. Unschädlich für das Vorliegen eines Gutscheines ist, wenn der auf dem Gutschein aufgedruckte Nennwert nicht zur vollständigen Begleichung einer Leistung ausreicht und eine Zuzahlung geleistet werden muss (vgl. Abschn. 3.17 Abs. 1 Satz 3 UStAE ).

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Wann liegt ein Einzweck-Gutschein vor?

Ein Einzweck-Gutschein liegt vor, wenn bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststeht, wie die mit dem Gutschein zu beziehenden Waren oder Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen (§ 3 a Abs. 14 UStG. n. F.). Die bezogene Lieferung oder Leistung, mit dem Einzweck-Gutschein unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

Was ist die Ausgabe eines Wertgutscheins?

Die Ausgabe eines Wertgutscheins wurde bislang lediglich als Tausch von Zahlungsmitteln behandelt und stellte selbst keine Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne dar. Die USt entstand erst im Fall der Einlösung des Wertgutscheins und damit bei Ausführung des konkreten Umsatzes.