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Wie sind Beteiligungen zu bilanzieren?
Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten zu bilanzieren (§ 255 Abs. 1 HGB). Zu den Anschaffungskosten gehören neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Notar- und Rechtsberatungskosten oder Börsen- und Maklerprovisionen.
Wann muss ein Einzelunternehmer bilanzieren?
Als Einzelunternehmer gelten voll haftende Kaufleute und Kleingewerbetreibende. Sie sind bilanzierungspflichtig, wenn der jährliche Umsatz mehr als 600.000 Euro oder der Jahresgewinn mehr als 60.000 Euro beträgt. Die Bilanzierungspflicht richtet sich hauptsächlich nach den geltenden Steuergesetzen.
Wo werden Beteiligungen in der Bilanz ausgewiesen?
Vermögensgegenstände eines Unternehmens (Gesellschafts- bzw Betriebsvermögen), insbesondere also auch Beteiligungen, sind entweder dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Dabei gilt grundsätzlich die Maßgeblichkeit der UGB-Bilanz auch für die Steuerbilanz (§ 6 EStG; Rz 604 ff EStR).
Wie werden Beteiligungen abgeschrieben?
Beteiligungen unterliegen als nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand keiner planmäßigen Abschreibung, sodass zu jedem Bilanzstichtag zu überprüfen ist, ob eine Abwertung von Nöten ist.
Was macht man beim bilanzieren?
In der Bilanz eines Unternehmens werden, nach Konto und Büchern getrennt, alle Vermögens- und Kapitalgegenstände aufgelistet, die innerhalb eines Geschäftsjahres bestanden, erworben oder veräußert wurden. Nach der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gliedert sich die Bilanz dabei in Soll und Haben, Aktiva und Passiva.
Was versteht man unter dem Begriff Bilanzierung?
Die Bilanzierung ist der Vorgang, mit dem du unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 242, §§ 246 ff HGB) deine Bilanz erstellst und damit die notwendige Jahresbilanz zum Ende des Geschäftsjahres. Der Vorgang, der dazu führt, diese Jahresbilanz zu erstellen, wird Bilanzierung genannt.