Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie sind juristisch gesehen Verträge von beschränkt geschäftsfähigen?
- 2 Ist eine Anfechtung lediglich rechtlich vorteilhaft?
- 3 In welchen Fällen sind Rechtsgeschäfte beschränkt Geschäftsfähiger rechtswirksam?
- 4 Ist ein Vertrag dann „gut“?
- 5 Ist der Beirat im Gesellschaftsvertrag verankert?
- 6 Wann ist man beschränkt geschäftsfähig?
- 7 Warum sind Verträge zwischen 7 und 17 Jahren unwirksam?
Wie sind juristisch gesehen Verträge von beschränkt geschäftsfähigen?
Schließt ein beschränkt Geschäftsfähiger einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages (nicht sein Zustandekommen!) nach § 108 Abs. 2) von der Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters ab.
Ist eine Anfechtung lediglich rechtlich vorteilhaft?
Eine wirksame Anfechtung setzt eine Anfechtungserklärung gemäß § 143 I BGB voraus. Die Anfechtungserklärung als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung ist für M nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf daher nach §§ 107, 111 BGB der Einwilligung der Eltern. Diese liegt nicht vor.
Welche Rechtsgeschäfte sind für beschränkt Geschäftsfähige auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gültig?
Rechtsgeschäfte mit eigenen Mitteln (Taschengeld) Rechtsgeschäfte, die der beschränkt Geschäftsfähige aus seinen eigenen Mitteln tätigt, bedürfen keiner Zustimmung der Eltern (§ 104 BGB). Ratengeschäfte und Einkäufe im Internet werden allerdings nicht von dieser Vorschrift erfasst.
Ist eine Kündigung rechtlich vorteilhaft?
Ein beschränkt Geschäftsfähiger erklärt ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters gegenüber einem Vertragspartner die Kündigung des Vertrags. Welche Rechtsfolgen treten ein? Die Kündigungserklärung ist endgültig unwirksam. Die Kündigung ist wirksam, weil sie lediglich rechtlich vorteilhaft ist.
In welchen Fällen sind Rechtsgeschäfte beschränkt Geschäftsfähiger rechtswirksam?
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden.
Ist ein Vertrag dann „gut“?
Es ist aber klar, dass ein Vertrag erst dann „gut“ wird, wenn die Parteien diejenigen Inhalte, die wichtig werden können, auch in diesem Vertrag geregelt haben – denn in den Vertrag schaut man im Zweifel als erstes hinein wenn es Fragen gibt und dann ist es hilfreich, wenn man hier fündig wird.
Ist der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen?
Verträge können grundsätzlich mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Manchmal jedoch ist eine besondere Form erforderlich – so ist z.B. beim Erwerb eines Grundstücks oder der Gründung einer GmbH nach deutschem Recht die notarielle Beurkundung erforderlich. Wird diese Form nicht beachtet, ist der Vertrag unwirksam!
Was ist die Wirksamkeit eines beschränkten geschäftsfähigen?
VI. 1. 2. 3. Schließt ein beschränkt Geschäftsfähiger einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages (nicht sein Zustandekommen!) nach § 108 Abs. 1 (ggf. i.V.m. § 1903 Abs. 1 S. 2) von der Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters ab.
Ist der Beirat im Gesellschaftsvertrag verankert?
Dazu muss der Beirat im Gesellschaftsvertrag verankert sein, ggf. nachträglich durch Satzungsänderung. Hierbei kann der Gesellschaftsvertrag entweder vorschreiben, dass ein Beirat errichtet wird. Möglich ist aber ebenso, dass der Vertrag die Gesellschafterversammlung nur ermächtigt, einmal einen Beirat zu bilden.
Wirkung der §§ 107, 108. Schließt ein beschränkt Geschäftsfähiger einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrages (nicht sein Zustandekommen!) nach § 108 Abs. 2) von der Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters ab.
Wann ist man beschränkt geschäftsfähig?
Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen grundsätzlich die Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten für den wirksamen Abschluss von Rechtsgeschäften. Weiterhin sind beschränkt geschäftsfähig Personen, die unter Betreuung stehen.
Was ist der Zustandekommen des Vertrages?
Indem der Gesetzgeber in § 108 Abs. 1 das Zustandekommen des Vertrages voraussetzt, will er den Vertragsschluss nicht am fehlerhaften Zugang der Willenserklärungen scheitern lassen. Nur ein zustande gekommener Vertrag kann einen Inhalt haben, der Gegenstand der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist!
Wie kann ein beschränktes Geschäftsverhältnis wirksam werden?
Im Umkehrschluss folgt daraus, dass rechtlich lediglich vorteilhafte Rechtsgeschäfte des beschränkt Geschäftsfähigen sofort wirksam werden können, ohne dass es auf eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ankommt.
Warum sind Verträge zwischen 7 und 17 Jahren unwirksam?
Zwischen 7 und 17 Jahren sind Verträge mit Minderjährigen schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie erst von den Eltern genehmigt werden müssen. Hat also eine Minderjährige einen solchen Abo-Vertrag abgeschlossen, so ist dieser so lange unwirksam, bis die Eltern zugestimmt haben – oder eben nicht.