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Wie soll ich mein Kleingewerbe nennen?
Bei einem Kleingewerbe ohne Eintrag im Handelsregister muss aus der Unternehmensbezeichnung deutlich hervorgehen, dass Sie und Ihr Unternehmen praktisch identisch sind. Deshalb muss der Unternehmensname Ihren kompletten persönlichen Namen enthalten, einschliesslich Vor- und Nachname.
Wie muss ich mein Einzelunternehmen nennen?
Das Einzelunternehmen hat keinen eignen Namen, sondern kann eine Geschäftsbezeichnung tragen. Die Geschäftsbezeichnung hat eine werbende Funktion. Dein Einzelunternehmen trägt immer deinen bürgerlichen Namen, die Geschäftsbezeichnung kannst du als Zusatz tragen.
Was soll die Kleinunternehmer-Regelung tun?
Die Kleinunternehmer-Regelung soll Geschäftsleuten mit geringen Jahresumsätzen das Leben erleichtern: Sie brauchen sich nicht um die Feinheiten des komplizierten Umsatzsteuerrechts zu kümmern. Anspruch auf den Kleinunternehmer-Status haben Unternehmer und Selbstständige, deren Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen
Was sind die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe?
Die Begriffe Kleinunternehmer und Kleingewerbe bzw. Kleingewerbetreibende werden oft gleichgesetzt oder verwechselt. Sie bezeichnen jedoch ganz unterschiedliche Sachverhalte: Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes können sowohl Gewerbetreibende als auch Selbstständige und Freiberufler sowie Land- und Forstwirte sein.
Was musst du als Kleinunternehmer angeben?
Ja, auch als Kleinunternehmer musst du unbedingt eine Steuernummer auf deinen Rechnungen angeben. Alternativ würde auch die Umsatzsteuer-ID funktionieren, doch diese lassen sich Kleinunternehmer in den seltensten Fällen geben (weil sie sie nicht benötigen). Was gehört zum Umsatz eines Kleinunternehmers?
Was sind die wichtigsten Grundsätze bei der Einstufung als Kleinunternehmer?
Die beiden wichtigsten Grundsätze vorweg: Wenn Sie beim Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beantragen und das Finanzamt Sie als Kleinunternehmer anerkennt, brauchen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) auszuweisen. Im Gegenzug bekommen Sie dafür aber auch nicht die „Vorsteuer“ erstattet.