Wie stellt man einen Nachteilsausgleich?

Studierende stellen den Antrag auf Nachteilsausgleich schriftlich beim Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt oder anderen dafür bestimmte Stellen. Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. Bei der Antragstellung sind Fristen einzuhalten, die vor Ort erfragt werden müssen.

Wer beantragt einen Nachteilsausgleich?

Wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund einer Behinderung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfes ihre Leistungen nicht begabungsgemäß erbringen können, kann ihnen auf formlosen Antrag der Eltern oder der Lehrer ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

Welche Nachteilsausgleiche gibt es in der Schule?

Nachteilsausgleich ist möglich z. B. in Form von Zeitzuschlägen bei schriftlichen Ar- beiten, einer Anpassung des schulischen Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse der Schü- lerin / des Schülers oder der Bereitstellung spezieller Hilfsmittel.

Wie alt sind die Betroffenen bei der Behinderung?

Rund die Hälfte der Betroffenen sind zwischen 55 und 74 Jahre alt. Grund für die Behinderung ist in den meisten Fällen eine Erkrankung – und nur in den wenigsten Fällen ein Unfall. (1) So ist es nicht verwunderlich, dass sich der Grad der Behinderung im Verlauf der Erkrankung immer wieder verändert und neu angepasst werden muss.

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Welche Vorzüge gelten für Menschen mit Behinderung?

Menschen, mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr, sowie Gleichgestellte genießen arbeitsrechtlich einige Vorzüge, wie beispielsweise einen besonderen Kündigungsschutz. So soll verhindert werden, dass die Betroffenen aufgrund der Behinderung entlassen werden.

Was ist der Grad der Behinderung in Zehnerschritten?

Der Grad der Behinderung ist in Zehnerschritten gestaffelt und liegt zwischen 20 und 100. Gesundheitsstörungen, die unter einem Grad von 20 liegen, werden nicht als Behinderung anerkannt. Oft wird der GdB fälschlicherweise als prozentuale Angabe verstanden. Die Aussage „Ich bin zu 60 Prozent beeinträchtigt“ stimmt so nicht.

Wie ist der Grad der Behinderung gestaffelt?

Der Grad der Behinderung ist in Zehnerschritten gestaffelt und liegt zwischen 20 und 100. Gesundheitsstörungen, die unter einem Grad von 20 liegen, werden nicht als Behinderung anerkannt. Oft wird der GdB fälschlicherweise als prozentuale Angabe verstanden.