Wie stellt sich die Lohnsteuer zusammen?

Ihr Arbeitgeber berechnet Ihre Lohnsteuer aus 2 Komponenten: Den offiziellen Lohnsteuertabellen (zu Freibeträgen, Pauschalen etc.) und Ihren persönlichen, elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (z.B. Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge; früher als Einträge auf der Lohnsteuerkarte, heute als ELStAM bekannt).

Was unterliegt der Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Der Lohnsteuer unterliegt grundsätzlich jeder Arbeitslohn, gleichgültig in welcher Form (Barvergütung, Sachbezug, geldwerter Vorteil) Sie ihn erhalten.

Warum hat der Staat eine Lohnsteuer-Anmeldung eingeführt?

Aus Gründen der Einfachheit hat der Staat ein allgemeines System der Lohnsteuer-Anmeldung eingeführt, die in regelmäßigen Abständen durchzuführen ist. Diese Aufgabe obliegt dem Arbeitgeber. Es kommt dabei darauf an, wie hoch die zu zahlende Steuer des gesamten Unternehmens ist.

Was ist Grundlage des LST-Abzugs?

Grundlage des LSt-Abzugs ist die → Lohnsteuerkarte (s.a. § 39 EStG). Ab dem Kj. 2013 werden die LSt-Karten durch die elektronischen LSt-Abzugsmerkmale ersetzt (§ 39e EStG).

Wie hoch ist die Lohnsteuer bei der Steuerklasse 3?

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Die Lohnsteuer beträgt bei Steuerklasse 3 für A 1.528 Euro und bei Steuerklasse 5 für B 1.254 Euro (Summe der Lohnsteuer 3/5: 2.782 Euro). Dies führt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer zu einer Nachzahlung von 1.004 Euro; das Finanzamt kann Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen.

Wie kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer überführen?

Dezember 2020 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer seines Arbeitnehmers an das Finanzamt zu überführen. Die Überführung richtet sich an das Finanzamt des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches. Der Arbeitgeber muss die Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer aufführen. 1. Allgemeines zum Verfahren