Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie teuer ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
- 2 Wie sieht eine Scheidungsfolgenvereinbarung aus?
- 3 Was regelt die Trennungsvereinbarung nach der Scheidung?
- 4 Wie können sie die Scheidungsfolgenvereinbarung protokollieren lassen?
- 5 Kann sich ein Ehepaar einvernehmlich scheiden?
- 6 Kann ein Notar keine Scheidung durchführen?
Wie teuer ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Übersicht Abrechnung des Notares mit 2,0-facher Gebühr (zuzüglich 19\% Umsatzsteuer)
Geschäftswert | Notargebühr |
---|---|
Geschäftswert bis 25.000 Euro | 230 Euro |
Geschäftswert bis 50.000 Euro | 330 Euro |
Geschäftswert bis 260.000 Euro | 1.070 Euro |
Geschäftswert bis 500.000 Euro | 1.870 Euro |
Wer schreibt Scheidungsfolgenvereinbarung?
Grundsätzlich kann die Vereinbarung von den Eheleuten selbst aufgesetzt werden, viele Scheidungsfolgesachen bedürfen aber einer notariellen Beurkundung. Es empfiehlt sich daher die Scheidungsfolgenvereinbarung mit einem Anwalt oder als gerichtlichen Vergleich vor dem Familiengericht zu regeln.
Wie sieht eine Scheidungsfolgenvereinbarung aus?
Form der Scheidungsfolgenvereinbarung Jegliche Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich. Übertragung von Immobilien, welche einem Ehegatten allein oder anteilig gehören. Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt, der bereits vor Ausspruch der Scheidung bezogen werden soll.
Wann ist die Scheidungsfolgenvereinbarung möglich?
In der Regel wird die Vereinbarung noch vor der Trennung bzw. vor dem Scheidungstermin aufgesetzt. Eine nachträgliche Scheidungsfolgenvereinbarung, beispielsweise ein Jahr nach der vollzogenen Scheidung, ist jedoch ebenfalls möglich. Die Eheleute entschließen sich am 01.
Was regelt die Trennungsvereinbarung nach der Scheidung?
Im Gegensatz zur Trennungsvereinbarung regelt die Scheidungsfolgenvereinbarung (oder Scheidungsvereinbarung) die Scheidungsfolgen. Kurz gesagt: Die Regelungen der Trennungsvereinbarung gelten von der Trennung bis zur Scheidung, die der Scheidungsfolgenvereinbarung nach der Scheidung.
Kann ich eine Scheidungsvereinbarung prüfen lassen?
Tipp 2: Scheidungsvereinbarung prüfen lassen Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein rechtliches Dokument, dessen Inhalt weitreichende Auswirkungen auf Ihr Leben nach der Scheidung haben kann; Sie sollten unbedingt die Vereinbarung (= Vertrag) mit Ihrem Anwalt besprechen und von ihm/ihr überprüfen lassen. Tipp 3: Erhebliche Kosten einsparen
Wie können sie die Scheidungsfolgenvereinbarung protokollieren lassen?
Alternativ können Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung auch im Termin zur mündlichen Verhandlung über Ihre Scheidung gerichtlich protokollieren lassen. Auch dann ist sie rechtlich verbindlich. In beiden Fällen bekommen Sie eine vollstreckbare Urkunde („Titel“) in die Hand,…
Wie geht die einvernehmliche Scheidung möglich?
Einvernehmliche Scheidung: So geht die Scheidung ohne Anwalt. Die Scheidung ohne Anwalt ist möglich, zumindest für eine der beiden Parteien. Bei dem Scheidungsverfahren braucht nur ein Ehegatte einen Anwalt. Es ist vollkommen ausreichend, wenn ein Anwalt den Scheidungsantrag stellt. Dieser Anwalt vertritt dann nur einen Ehegatten.
Kann sich ein Ehepaar einvernehmlich scheiden?
Lässt sich ein Ehepaar einvernehmlich scheiden, reicht es, wenn sich ein Partner anwaltlich vertreten lässt und der andere zustimmt. Haben Eltern während der Ehe das gemeinsame Sorgerecht, bleibt dieses auch nach der Scheidung bestehen, es sei denn, das Kindeswohl würde darunter leiden.
Warum ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?
Wenn sich beide Ehegatten einig sind und die Scheidung wollen, besteht kaum Verständnis dafür, warum ein Anwalt eingeschaltet werden soll. Die hier anfallenden Anwaltskosten werden von vielen Ehegatten als unnötig angesehen. Aus diesem Grund wollen viele Paare eine Scheidung ohne Anwalt.
Kann ein Notar keine Scheidung durchführen?
Auch ein Notar kann keine Scheidung durchführen. Eine notariell beurkundete Vereinbarung kann den Prozess der Scheidung unterstützen, aber nicht ersetzen. Wenn die Scheidung also gestellt werden soll, dann muss zwangsweise ein Anwalt beauftragt werden. Es spielt also keine Rolle, inwieweit sich die Ehegatten bereits geeinigt haben.